Lohnnebenkosten-Senkung: Länder zahlen mit – 200 Millionen Euro Beitrag fix

Lohnnebenkosten-Senkung: Länder zahlen mit – 200 Millionen Euro Beitrag fix

Monatelang stritten Bund und Länder über die Finanzierung der geplanten Senkung der Lohnnebenkosten. Jetzt gibt es eine Grundsatzeinigung: Die Bundesländer übernehmen ein Drittel der entstehenden Budgetlücke.

Die Einigung im Finanzministerium

Bund und Länder haben sich am Mittwoch über die Finanzierung der geplanten Senkung der Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt, wie oe24 berichtet. Gemäß einer Grundsatzeinigung, die bei Verhandlungen am Nachmittag im Finanzministerium erzielt wurde, übernehmen die Bundesländer ein Drittel der entstehenden Lücke im FLAF – das entspricht 200 Millionen Euro. Was sie im Gegenzug für ihre Zustimmung erhalten, wurde laut oe24 noch nicht bekannt gegeben.

Worum es bei der FLAF-Senkung überhaupt geht

Die Maßnahme selbst reicht zurück auf die Eckpunkte des Doppelbudgets: Wie der ORF berichtete, soll der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds auf Wunsch von ÖVP und NEOS ab 2028 von derzeit 3,7 auf 2,7 Prozent der Bruttolohnsumme sinken. Durch diese Maßnahme sollen heimische Unternehmen jährlich um rund zwei Milliarden Euro entlastet und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gestärkt werden, so der ORF.

Marterbauer: „Werden sich beteiligen“

„Länder und Gemeinden werden sich beteiligen an der Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds“, sagte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) gegenüber ORF und APA nach Ende der Gespräche mit den Ländern, wie oe24 berichtet. Die schriftliche Ausarbeitung der Details über „einige zusätzliche Vereinbarungen“ erfolge nun über die Büros und werde zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert. Die Lücke der fehlenden 600 Millionen Euro im FLAF sei gefüllt, ein Drittel werde von den Ländern übernommen, erklärte Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) laut oe24. Nun sei der Weg frei für die Lohnnebenkostensenkung.

Mattle zufrieden, Details bleiben offen

Zufrieden zeigte sich laut oe24 auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP). Zu den Details wollte aber auch er sich nicht äußern. Teil des Pakets sollen jedenfalls Mittel aus dem EU-Resilienz- und Aufbaufonds sein, welche die Bundesländer seit längerem vom Bund fordern, so oe24. Wie SN.at unter Berufung auf Mattles Büro ergänzt, hieß es nach Abschluss der Gespräche: „Die Länder tragen die Senkung der Lohnnebenkosten mit und konnten in den Verhandlungen weitere offene Punkte zugunsten der Länder und Gemeinden abschließen.“ Wichtig sei, dass die Mitfinanzierung nur für das Jahr 2028 befristet sei und in den Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich ab 2029 gesamthaft behandelt werde, wurde laut SN.at betont.

Der Streit, der zur Einigung führte

Die von der Regierung vorgesehene Beteiligung der Bundesländer an der Finanzierung der Senkung der Lohnnebenkosten über die Ertragsanteile hatte für Widerstand bei den Ländern gesorgt, wie oe24 schildert. Das Finanzministerium argumentiert dies damit, dass die Länder auch von den höheren Steuereinnahmen profitieren. Die Länder hatten dagegen zunächst gefordert, dass die vom Bund verursachten Steuerausfälle ersetzt werden, weil die Senkung der Lohnnebenkosten eine Bundesangelegenheit sei.

Wie die Senkung insgesamt gegenfinanziert wird

Die Länderbeteiligung ist nur ein Teil eines größeren Gegenfinanzierungspakets. Wie die Wiener Zeitung schildert, soll der Dienstgeberbeitrag mit 1. Jänner 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent der Bruttolohnsumme sinken, was rund zwei Milliarden Euro pro Jahr ausmacht, die heimische Unternehmen weniger abführen müssen. Finanziert werden soll das unter anderem durch die Aufhebung der bisherigen FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre, was laut Wiener Zeitung rund 500 Millionen Euro bringen soll, sowie durch eine Erhöhung der Körperschaftsteuer von 23 auf 24 Prozent für Unternehmen mit Gewinnen über einer Million Euro, die rund 300 Millionen Euro einbringen soll.

EINORDNUNG DER REDAKTION
Die Einigung beendet den akuten Streit, lässt die eigentliche Verteilungsfrage zwischen Bund und Ländern aber offen: Die Beteiligung der Länder gilt ausdrücklich nur für 2028, der Grundkonflikt wandert in die Finanzausgleichsverhandlungen ab 2029. Auch die von den Ländern geforderte Gegenleistung – Mittel aus dem EU-Resilienz- und Aufbaufonds – ist bislang nur als Ziel genannt, nicht als fixe Zusage. Die Wirtschaftskammer begrüßt die Senkung zwar grundsätzlich, kritisiert aber Teile der Gegenfinanzierung wie die Körperschaftsteuererhöhung und den Wegfall der Beitragsbefreiung für ältere Arbeitnehmer als Bremse für Investitionen und Beschäftigung.

Credits: BKA, Christopher Dunker

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