Beate Meinl-Reisinger hat erneut vor Gericht gewonnen. Diesmal gegen FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, der die Behauptung verbreitet hatte, Regierungsmitglieder würden mit Geldkoffern voller Steuergeld in die Ukraine reisen. Hafenecker darf diese Aussage künftig nicht mehr wiederholen und muss sie sowohl per Aussendung als auch in einer Pressekonferenz widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die FPÖ hat bereits Berufung angekündigt.
Ein zweiter Sieg, dieselbe alte Pose
Schon Ende Mai hatte Meinl-Reisinger im medienrechtlichen Verfahren gegen die FPÖ gewonnen, jetzt zieht das zivilrechtliche Urteil gegen Hafenecker nach. Die Außenministerin lässt es sich naturgemäß nicht entgehen, dem Urteil eine große moralische Bühne zu geben. „Das gestrige Urteil bestätigt einmal mehr: Die FPÖ und ihr Generalsekretär dürfen nicht ungestraft Lügen verbreiten und sich dabei auf angebliche ‚Gerüchte‘ beziehen, die sie selbst in die Welt gesetzt haben“, erklärt sie laut oe24. Es sei ihr darum gegangen, „eine klare Grenze zu ziehen gegen organisierte Desinformation und politische Verleumdung“, das Urteil habe eine „Signalwirkung“.
Inhaltlich ist daran grundsätzlich wenig auszusetzen. Die FPÖ argumentiert dagegen, die Aussage sei als Metapher gedacht gewesen, weil Österreich direkt oder indirekt mehr als zwei Milliarden Euro an die Ukraine gezahlt habe. Und ja, es wird wohl niemand ernsthaft glauben, die Außenministerin sei persönlich mit Geldkoffern in die Ukraine gereist…
Die Frage, die niemand der Ministerin stellt
Und doch bleibt jener Beigeschmack, den wir an dieser Stelle schon einmal beschrieben haben: Es ist die Selbstverständlichkeit, mit der Meinl-Reisinger sich nach jedem gewonnenen Prozess zur obersten Hüterin der demokratischen Wahrheitspflicht erklärt – als gäbe es nur eine Richtung, in der Lügen und Übertreibungen im politischen Diskurs fließen können.
Wir haben bereits dokumentiert, wie ihr Parteikollege Helmut Brandstätter in einem ServusTV-Talk eine Stunde lang unbelegte Behauptungen aufstellte, darunter eine offensichtlich falsche Zahl zum deutschen Windkraft-Anteil, die der Moderator noch im selben Gespräch korrigieren musste. Wir haben auch dokumentiert, wie Meinl-Reisinger selbst in ihrer Europatag-Rede 2026 behauptete, der Grundsatz „einer für alle, alle für einen“ werde von einer Mehrheit der Österreicher getragen – eine Aussage, die im Widerspruch zu Umfragen steht, wonach über 70 Prozent der Bevölkerung an der Neutralität festhalten wollen.
Zwei Maßstäbe, eine Bühne
Die Konsequenz aus diesen beiden Fällen ist einfach, aber unbequem für die Ministerin: Wer als Privatperson oder Politikerin gegen erwiesene Falschbehauptungen klagt, hat dafür jedes Recht. Wer sich aber zugleich öffentlich als moralische Instanz gegen „Lügen“ und „Desinformation“ inszeniert, sollte sich an den eigenen Maßstäben messen lassen – nicht nur an jenen, die der politische Gegner verletzt. Das gilt für Brandstätters frei erfundene Zahlen genauso wie für Meinl-Reisingers eigene, unbelegte Mehrheitsbehauptungen.
Es geht hier nicht darum, das Gerichtsurteil gegen Hafenecker zu relativieren. Es geht darum, dass moralische Autorität im politischen Diskurs nicht durch ein gewonnenes Gerichtsverfahren entsteht, sondern durch konsequente Selbstkontrolle, gerade dort, wo es unbequem wird. Solange Meinl-Reisinger diesen Anspruch nicht auch an die eigenen Reihen und an sich selbst stellt, bleibt ihr Auftritt nach jedem Urteil ein wenig zu glatt für das, was sie für sich beansprucht: die Rolle der unbestechlichen Verteidigerin der Wahrheit in der Politik.
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