Bei der geplanten Reform des Wehrdienstes ist der Regierung ein weiterer Teilschritt gelungen. Wie oe24 aus Verhandlerkreisen erfuhr, herrscht nun Klarheit darüber, wie sich die künftigen Milizübungen zeitlich aufteilen sollen – bislang eine der offenen Fragen im sogenannten „6-3“-Modell.
Ein Monat sofort, zwei Monate über zehn Jahre verteilt
Konkret einigte man sich darauf, dass ein Monat Truppenübungen direkt im Anschluss an den Grundwehrdienst absolviert werden soll. Die restlichen zwei Monate Milizübungen sollen sich hingegen über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilen. In Summe würde der Wehrdienst damit sieben Monate umfassen. Beim Wehrersatzdienst, also dem Zivildienst, bestehen innerhalb der Regierung dagegen weiterhin offene Fragen.
Die Ausgangsbasis vom Juli
Grundlage der aktuellen Detailverhandlungen ist eine bereits im Juli erzielte Einigung: Der Grundwehrdienst soll künftig sechs plus drei Monate dauern, der Zivildienst auf neun plus zwei Monate verlängert werden. Die zusätzlichen zwei Monate beim Zivildienst sollen zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen – erst wenn sich zu wenige Stellungspflichtige für den Wehrdienst melden, soll ein Automatismus die verpflichtende Verlängerung auslösen. Um den Grundwehrdienst selbst attraktiver zu machen, ist zudem eine Anhebung der finanziellen Vergütung auf 1.000 Euro sowie die Einführung eigener Urlaubstage vorgesehen.
„Konstruktive Gespräche“ am Wochenende
Gegenüber oe24 bestätigte die Regierung, dass am Wochenende bereits „konstruktive Gespräche“ stattgefunden hätten. Zusätzlich wurden dabei die anstehenden Verhandlungen mit der Opposition vorbereitet: „Die Koalitionsparteien werden mit einem Gesamtpaket auf die Opposition zugehen, noch diese Woche sind Gespräche mit FPÖ und Grünen“, hieß es dazu von Regierungsseite.
Zweidrittelmehrheit zwingend nötig
Der Grund für die Einbindung der Opposition liegt im parlamentarischen Prozedere: Für die geplante Verlängerung des Zivildienstes ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erforderlich. Die Regierung ist deshalb zwingend auf die Zustimmung mindestens einer der beiden Oppositionsparteien angewiesen. Sowohl FPÖ als auch Grüne zeigten sich bislang eher ablehnend und forderten eine frühzeitigere Einbindung in die Gespräche.
Zeitplan bis Jahresbeginn 2027
Ziel der Regierung bleibt es, die Reform noch im Herbst zu beschließen und mit 1. Jänner 2027 in Kraft zu setzen. Die verlängerten Dienstzeiten gelten dabei ausdrücklich nur für jene, die nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Stellung kommen. Da zwischen Stellung und tatsächlichem Einrücken üblicherweise mindestens ein halbes Jahr liegt, würden die ersten Rekruten realistischerweise erst ab Mitte 2027 in den verlängerten Dienst antreten.
Ob es der Koalition gelingt, FPÖ oder Grüne noch in dieser Woche für das Gesamtpaket zu gewinnen, dürfte sich in den kommenden Verhandlungsrunden zeigen.
Credits: BKA, Christopher Dunker
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