Nach Wahlsieg: Linke will Wohnungs-Vergesellschaftung durchziehen

Nach Wahlsieg: Linke will Wohnungs-Vergesellschaftung durchziehen

Nach ihrem historischen Wahlsieg in Berlin lässt Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp keinen Zweifel an ihren Ambitionen: Sie will als Regierende Bürgermeisterin die Überführung großer privater Wohnungsbestände in öffentliches Eigentum tatsächlich umsetzen – ein Vorhaben mit potenziell bundesweiter Signalwirkung.

Ein Fünf-Punkte-Plan mit Wohnen an erster Stelle

Bereits vor der Wahl hatte Eralp einen Fünf-Punkte-Plan vorgelegt. An oberster Stelle steht darin ein Mietendeckel für die rund 400.000 landeseigenen Wohnungen Berlins, ergänzt um eine „Taskforce Mietwucher“ gegen überhöhte Mieten privater Vermieter. „Wo Miete zur Ware wird, greift die Bürgermeisterin ein“, heißt es dazu in ihrem Papier. Zentraler Programmpunkt bleibt aber die „konsequente Umsetzung“ des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – jener Abstimmung, die bereits im September 2021 mit 57,6 Prozent Zustimmung gewonnen wurde. Laut oe24 sollen davon rund 243.000 Wohnungen betroffen sein. Ein konkreter Umsetzungsplan soll laut oe24 spätestens drei Monate nach Regierungsantritt im Frühjahr 2027 vorliegen.

Vergesellschaftung statt klassischer Enteignung

Juristisch handelt es sich bei dem Vorhaben nicht um eine klassische Enteignung nach Artikel 14 des Grundgesetzes, wie sie etwa beim Bau von Straßen zum Einsatz kommt, sondern um eine sogenannte Vergesellschaftung nach Artikel 15 GG. Dieser Verfassungsartikel erlaubt es grundsätzlich, private, eigennützige Verfügungsmacht in öffentliche, gemeinnützige Verfügungsmacht umzuwandeln – zur Anwendung gekommen ist er in der deutschen Nachkriegsgeschichte allerdings noch nie. Genau das macht das Berliner Vorhaben, sollte es tatsächlich umgesetzt werden, zu einem verfassungsrechtlichen Novum.

Bundesweite Ambitionen der Linken

Berlin soll dabei nach dem Willen der Bundespartei nur der Auftakt sein: Laut oe24 sieht ein Parteitagsbeschluss der Bundes-Linken vor, die „Überführung in Gemeineigentum“ auch auf andere Teile des Bundesgebiets auszuweiten – was künftig auch Mieterinnen und Mieter in Frankfurt, Hamburg oder München betreffen könnte.

Die offene Frage der Entschädigung

Als größte rechtliche Hürde gilt die Höhe der Entschädigung, mit der sich im Streitfall auch das Bundesverfassungsgericht befassen dürfte. Aktuell ist laut oe24 eine Entschädigung deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert im Gespräch – bis zu 13,7 Milliarden Euro –, während eine frühere Linken-Bausenatorin den realen Verkehrswert der betroffenen Bestände auf bis zu 36 Milliarden Euro beziffert hatte. Bis zur tatsächlichen Übernahme der Wohnungen dürften ohnehin noch Jahre vergehen, da dafür zunächst ein neuer öffentlicher Großbetrieb gegründet werden müsste.

Die Initiative bleibt am Ball

Die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ selbst will laut oe24 in jeder Phase möglicher Koalitionsverhandlungen ein Mitspracherecht behalten – ihre Stellungnahmen sollen den Parteimitgliedern vor Sondierungen, vor der Entscheidung zur Aufnahme von Koalitionsverhandlungen und vor einem Koalitionseintritt vorgelegt werden. Sollte der Plan auf diesem Weg nicht zustande kommen, kündigt die Initiative an, mit einem eigenen Gesetzentwurf vorzupreschen, über den erneut per Volksentscheid abgestimmt werden soll – ein solches „Volksgesetz“ würde im Unterschied zu einem Parlamentsgesetz sofort gelten. Die Initiative selbst strebt eine Umsetzung binnen anderthalb Jahren an.

Was das für Mieter bedeuten würde

Bestehende Mietverträge blieben nach den bisherigen Plänen grundsätzlich erhalten. Ob Mieten dabei tatsächlich eingefroren werden können, hängt aber maßgeblich von der Höhe der letztlich vereinbarten Entschädigung ab: Nach Berechnungen von Experten müsste die Miete bei einer Entschädigungssumme von 36 Milliarden Euro bei rund 13,40 Euro pro Quadratmeter liegen, damit sich die damit verbundenen Kredite überhaupt refinanzieren lassen.

Ob es zu einer Koalition unter Eralp und damit zur tatsächlichen Umsetzung der Pläne kommt, dürfte sich erst in den anstehenden Berliner Koalitionsverhandlungen entscheiden.

Credits: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=180243877

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