Wegen Trans-Kritik im Gefängnis: Schweizer wegen Facebook-Kommentar hinter Gittern

Wegen Trans-Kritik im Gefängnis: Schweizer wegen Facebook-Kommentar hinter Gittern

Ein Facebook-Kommentar, der für Aufsehen sorgt: Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf im Kanton Bern, sitzt seit dem 2. Dezember hinter Gittern. Der Grund? Ein transkritischer Kommentar, der ihm eine Geldstrafe einbrachte, die er nicht zahlen wollte.

Der Stein des Anstoßes

Im Dezember 2022 kommentierte Brünisholz unter einem Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner. Sinngemäß schrieb er, dass man in 200 Jahren bei der Ausgrabung von LGBTQI-Personen nur „Mann und Frau“ anhand der Skelette erkennen würde und alles andere eine psychische Krankheit sei, die durch den Lehrplan gefördert werde. Acht Monate später wurde er von der Polizei einvernommen, und im September 2023 folgte der Strafbefehl: 2500 Franken bedingte Geldstrafe, 500 Franken Bußgeld und 800 Franken Gebühren. Sein Einspruch blieb erfolglos.

Rechtliche Grauzone

Die Schweizer Strafnorm gegen Hass schützt offiziell vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, erwähnt Transpersonen jedoch nicht explizit. Dennoch werteten die Gerichte den Kommentar als menschenverachtend und damit strafbar. Die Diskussion um die Auslegung des Gesetzes ist entfacht.

Heftige Reaktionen im Netz

Im Internet wird der Fall kontrovers diskutiert. Während einige Brünisholz als Opfer einer überzogenen Justiz sehen, verteidigen andere das Urteil als notwendige Maßnahme gegen Hassrede. Kommentare wie „Alles darf man machen, außer die Wahrheit sagen“ oder „Die Justiz ist nicht die Lösung, sondern das Problem“ zeigen die gespaltene Meinung der Öffentlichkeit.

Quellen: exxpress.at, Neue Zürcher Zeitung (NZZ)

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x