Ein Fall in Wien hat die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Behörden erregt: Ein 60-jähriger Mann hat durch einen amtlichen Geschlechtswechsel den Status einer Frau erhalten. Waltraud Gerhard Piranty, zuvor Walter, arbeitet als Hausmeister in einem Wiener Bordell und besitzt nun einen Personalausweis mit weiblicher Geschlechtsangabe. Der Fall wirft verschiedene rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf, insbesondere in Hinblick auf das Straf- und Rentenrecht.
Amtsweg und Begutachtung
Wie die Kronen Zeitung berichtet, beantragte Piranty die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit beim Wiener Standesamt. Die Beamten zeigten zunächst Zweifel, da Piranty äußerlich nicht dem klassischen Bild einer Frau entsprach. Piranty wies darauf hin, dass solche Vorstellungen sexistisch seien. Für einen offiziellen Geschlechtswechsel genügt in Österreich nicht allein eine persönliche Erklärung, sondern es wird ein psychiatrisches Gutachten benötigt. Dieses Gutachten konnte Piranty nach eigenen Angaben für 150 Euro erhalten. Anschließend wurde die Änderung der Geschlechtsangabe amtlich eingetragen.
Auswirkungen auf Strafvollzug und Rentenanspruch
Nach der amtlichen Änderung hätte Piranty eine Haftstrafe aufgrund von Betrug antreten sollen. Das einzige Frauengefängnis Österreichs lehnte jedoch eine Aufnahme ab. Statt einer Fußfessel, die in Österreich freiwillig getragen wird, forderte Piranty, die Haft in einer Mehrbettzelle mit weiblichen Insassen zu verbüßen. In einem Interview mit der Kronen Zeitung erklärte Piranty seine Erwartungen an den Haftaufenthalt mit Bezug auf die sozialen Kontakte zu den anderen Insassinnen.
Weitere Konsequenzen ergeben sich im Rentenrecht. In Österreich können Frauen bereits ab 60 Jahren in Pension gehen, Männer erst ab 65 Jahren. Nach der Geschlechtsänderung erhielt Piranty von der Pensionsversicherungsanstalt ein offizielles Schreiben, dass die Voraussetzungen für einen Rentenantritt als Frau im Jahr 2026 erfüllt seien.
Persönliche Angaben und öffentliche Reaktionen
Piranty ist seit 24 Jahren mit einer Nigerianerin verheiratet und hat zwei Kinder. Er beschreibt sich selbst als „lesbische Transsexuelle“. In den Medien wurde auch auf Pirantys Aktivitäten in sozialen Netzwerken verwiesen; verschiedene Webseiten bezeichnen ihn aufgrund umstrittener Beiträge als „Neonazi“, wogegen er sich als „bürgerlich“ abgrenzt.
Im Gespräch mit Bild.de betont Piranty seine Auffassung, dass die Selbstdefinition ausschlaggebend sei.
Rechtliche Bestimmungen und Prüfung durch Behörden
Der Fall beleuchtet rechtliche Unsicherheiten im Umgang mit Geschlechtswechseln. Der Anwalt Florian Knapp erklärte gegenüber der Kronen Zeitung, dass klare gesetzliche Kriterien für die Definition des weiblichen Geschlechts fehlen. Für Ansprüche im Rentenrecht ist das zum Zeitpunkt des Antrags eingetragene Geschlecht maßgeblich. Es besteht die Möglichkeit, nach Rentenbeginn eine erneute Geschlechtsänderung vorzunehmen, ohne die Rentenansprüche zu verlieren.
Aktuell prüft das österreichische Innenministerium, ob das für die Geschlechtsänderung vorgelegte psychiatrische Gutachten inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Thematik wird weiterhin öffentlich und politisch diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Regelungen und deren Potenzial für Missbrauch.
Credits: Screenshot, Instagram: https://www.instagram.com/waltergerhardpiranty/
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