Die Causa Pilnacek sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Volksanwalt Christoph Luisser, nominiert von der FPÖ, erhebt schwere Vorwürfe gegen das Innen- und Justizministerium. In einer Pressekonferenz kritisierte er die mangelnde Kooperation der Ministerien bei der Überprüfung der Polizeiarbeit rund um den Tod des ehemaligen Sektionschefs des Justizministeriums, Christian Pilnacek.
Aktenlieferungen verweigert
Luisser bemängelte, dass angeforderte Akten nicht übermittelt wurden. Während das Innenministerium zwar Fragen beantwortet habe, seien diese Antworten unvollständig und hätten neue Fragen aufgeworfen. Eine Übermittlung der Akten sei jedoch ausgeblieben. Stattdessen wurde die Volksanwaltschaft eingeladen, die Unterlagen vor Ort in St. Pölten einzusehen – ein Vorgehen, das Luisser als „beispiellos“ bezeichnete. Auch das Justizministerium habe zunächst eine umfassende Zusammenarbeit signalisiert, später jedoch wesentliche Dokumente wie interne Korrespondenzen und Aktenverzeichnisse nicht geliefert.
„Schikanös und willkürlich“
Luisser sprach von einem „schikanösen und willkürlichen“ Verhalten der Ministerien. Besonders ungewöhnlich sei dies, da bei anderen Fällen, wie etwa dem Terroranschlag in Wien, keine derartigen Hürden aufgetreten seien. Er forderte eine gesetzliche Änderung, die der Volksanwaltschaft ähnliche Rechte wie einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss einräumt, um Aktenlieferungen durchsetzen zu können.
Hintergrund der Untersuchung
Die Untersuchung wurde von der früheren Volksanwältin Elisabeth Schwetz eingeleitet, ebenfalls nominiert von der FPÖ. Anlass waren kritische Medienberichte und das Buch des ehemaligen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz, das mögliche Fehlleistungen der Polizei thematisiert. Mitte Jänner soll ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek beginnen.
Reaktionen der Ministerien
Das Innenministerium wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass der Volksanwaltschaft volle Akteneinsicht angeboten worden sei. Eine direkte Übermittlung der Akten sei jedoch nicht vorgesehen, da dies keine rechtliche Grundlage habe. Auch das Justizministerium verwies auf gesetzliche Einschränkungen und erklärte, dass einige der angeforderten Dokumente der Gerichtsbarkeit zuzuordnen seien und daher nicht in den Prüfungsbereich der Volksanwaltschaft fielen.
Ausblick
Luisser kündigte an, die Untersuchung mit den vorhandenen Unterlagen abzuschließen und Ergebnisse bis Jahresende vorzulegen. Er hofft, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss weitere Klarheit in die Causa bringen wird.
Quellen: oe24.at, Der Standard, Die Presse, NÖN
Credits: APA
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