Villach-Terrorprozess: Medien dürfen nur mit Zettel und Bleistift in den Saal

Villach-Terrorprozess: Medien dürfen nur mit Zettel und Bleistift in den Saal

Am 27. und 28. Mai steht ein 23-jähriger Syrer wegen des Messerangriffs von Villach vor dem Landesgericht Klagenfurt. Der Anschlag im Februar 2025 kostete einem 14-Jährigen das Leben. Es wird ein Hochsicherheitsprozess – und die Bedingungen für Journalisten sorgen für breiten Protest in der österreichischen Medienwelt.

Der Angriff: Ein Bub stirbt, fünf werden verletzt

Am 15. Februar 2025 stach ein 23-jähriger Syrer in der Villacher Innenstadt mit einem Klappmesser wahllos auf Männer und männliche Jugendliche ein. Wie vol.at berichtet, starb ein 14-Jähriger, fünf weitere Personen wurden teils lebensgefährlich verletzt. Gestoppt wurde der Angreifer erst, als ihn ein ebenfalls aus Syrien stammender Essenszusteller mit seinem Auto angefahren hatte. Der Beschuldigte ließ sich widerstandslos festnehmen und befindet sich seither in Untersuchungshaft unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen. Laut Anklage handelte er im Auftrag des Islamischen Staates mit dem Vorsatz, jene Zivilbevölkerung einzuschüchtern, die den Zielen des IS nicht folge. Ihm drohen bis zu 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Laptop verboten, Zeichenblock verboten – nur Bleistift erlaubt

Für die Berichterstattung gelten laut der offiziellen Pressemitteilung des Landesgerichts Klagenfurt, die justiz.gv.at dokumentiert, strenge Auflagen: Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind verboten. Elektronische Geräte – Handys, Laptops, Tablets – dürfen nicht in den Verhandlungssaal mitgenommen werden. Wie der Falter berichtet, untersagt das Gericht sogar das Anfertigen von Zeichnungen des Angeklagten. Außerdem werden laut Landesgericht weder Richter noch Geschworene namentlich genannt. Der Angeklagte selbst sitzt hinter einer eigens eingebauten Glaswand.

Chefredakteure protestieren – und nennen es demokratiepolitisch bedenklich

Wie nachrichten.at und horizont.at berichten, hat der Verein der Chefredakteurinnen und Chefredakteure – dem sich auch ORF-News, Puls4 und der Presseclub Concordia anschlossen – in einem offenen Brief an das Landesgericht Klagenfurt protestiert. Wörtlich heißt es darin laut Falter: „Dass akkreditierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern sogar die Mitnahme von Laptops und anderen elektronischen Arbeitsgeräten in den Verhandlungssaal untersagt wird, halten wir für demokratiepolitisch problematisch und im internationalen Vergleich äußerst ungewöhnlich.“ Gerade bei einem Verfahren von so großem öffentlichem Interesse müsse eine zeitnahe, präzise und professionelle Berichterstattung ermöglicht werden.

Der Falter zieht in seinem Kommentar einen historischen Vergleich: Beim Prozess gegen den Briefbombentäter Franz Fuchs 1999 wäre niemand auf die Idee gekommen, Richter, Staatsanwälte oder Ermittler zu anonymisieren. Heute gehe das Landesgericht Klagenfurt noch weiter als je zuvor – und das bei einem Verfahren von eminent öffentlichem Interesse: „Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, wie es zu diesem Verbrechen kam, ob der Richtige vor Gericht sitzt und wer die Strafe bemessen hat.“

Anmeldung per Plattform, maximal zwei Plätze pro Medium

Wer den Prozess besuchen will, muss sich laut Landesgericht Klagenfurt vorab über eine Online-Plattform registrieren und eine Ausweiskopie vorlegen. Pro Medium werden maximal zwei Sitzplätze vergeben – nach dem Prinzip „first come, first served“. Wie der Standard berichtet, mussten sich Journalisten bereits vor Wochen akkreditieren, um überhaupt einen Platz zu ergattern.

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