Fast die Hälfte der Wiener Erstklässler kann dem Unterricht nicht folgen – und die Belastung könnte weiter steigen. Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs hat die automatische Blockade des Familiennachzugs gekippt. Obwohl die Regierung den Nachzug gestoppt hat, sind die langfristigen Folgen bereits absehbar.
Wiener Schulen am Limit
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: 45,7 Prozent der Erstklässler in Wien gelten als „außerordentliche Schüler“ – sie können dem Unterricht nicht folgen, weil ihre Deutschkenntnisse nicht ausreichen. Wie der Wiener Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (Neos) auf Anfrage mitteilte, betrifft das 8.408 Kinder. Besonders brisant: 60,5 Prozent dieser Kinder wurden in Österreich geboren, 1.972 besitzen sogar die österreichische Staatsbürgerschaft.
In einzelnen Bezirken ist die Situation dramatisch. In Wien-Margareten können 73,8 Prozent der Schulanfänger nicht ausreichend Deutsch, in Favoriten sind es 63,1 Prozent, in der Brigittenau 62,7 Prozent, wie Zahlen des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) zeigen. Lehrkräfte berichten von massiver Überforderung. „Wir stehen mit dem Rücken zur Wand“, sagte Susanne Kasché-De Martin, Direktorin der Volksschule Gassergasse, dem Standard.
VfGH beendet Automatismus
Mitten in diese Überlastung platzt nun ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Am 16. Dezember 2025 entschied das Höchstgericht im Verfahren E 1209/2025: Ein laufendes Asyl-Aberkennungsverfahren darf den Familiennachzug nicht mehr automatisch blockieren.
Bisher galt: Sobald gegen einen Asylberechtigten ein Verfahren zur Aberkennung seines Status läuft, war der Familiennachzug de facto eingefroren. Das betrifft derzeit Tausende Syrer, deren Asylstatus seit dem Sturz des Diktators Baschar al-Assad neu geprüft wird. Wie das Innenministerium mitteilte, waren Anfang Jänner 2026 über 8.900 Aberkennungsverfahren gegen syrische Staatsangehörige anhängig. Im Jahr 2025 wurden 1.676 Aberkennungsentscheidungen erlassen.
Diese Praxis hat der VfGH nun für verfassungswidrig erklärt. Künftig müssen Behörden und Gerichte im Einzelfall prüfen: Ist eine Aberkennung überhaupt realistisch? Wie lange dauert das Verfahren bereits? Wer ist für Verzögerungen verantwortlich – die Behörde oder der Betroffene? Je länger ein Verfahren ohne Entscheidung läuft und je stärker Kinder oder Familien betroffen sind, desto eher kann die Blockade des Familiennachzugs verfassungswidrig sein, so die Höchstrichter.
Regierungs-Stopp bremst nur auf Zeit
Das Innenministerium reagierte gelassen. Das VfGH-Erkenntnis habe „keine Auswirkung auf den Stopp des Familiennachzugs“, hieß es im Jänner. Tatsächlich hat die Regierung den Familiennachzug per Verordnung vorübergehend ausgesetzt. Der Nationalrat verlängerte die Maßnahme im Dezember 2025 um weitere sechs Monate – bis 2. Juli 2026.
Doch diese Rechnung geht nicht auf. Der Stopp ist ein Aufschub, kein Verbot. Die Verordnung verschiebt lediglich Entscheidungen, untersagt sie aber nicht. Spätestens Ende September 2026 endet die gesetzliche Grundlage. Dann müssen alle aufgeschobenen Anträge nachgeholt werden.
Das Problem: Bei rund 130 Aberkennungsentscheidungen pro Monat bleiben bis Herbst 2026 Tausende Verfahren offen. Selbst wenn das Tempo der Behörden konstant bliebe, würde nur ein Bruchteil der Fälle erledigt. Das bedeutet: Frauen und Kinder von Syrern, die ihren Asylstatus womöglich erst in Jahren verlieren werden, können dennoch in hoher Zahl nach Österreich kommen.
NGOs haben bereits reagiert
Nach exxpress-Informationen werden Ablehnungen beim Familiennachzug bereits massenhaft bekämpft. NGOs haben zahlreiche Anwälte für Verfahrenshilfe eingeschaltet und berufen sich auf das VfGH-Urteil. Die Argumentation: „Das Verfahren dauert zu lange“, „Ein Aberkennungsgrund ist nicht einmal wahrscheinlich“, „Kinder sind betroffen“.
Ein besonders brisanter Fall zeigt die Dimension: Ein syrischer Staatsangehöriger, gegen den seit 2021 ein Aberkennungsverfahren läuft, beantragte den Familiennachzug für seine Frau und Kinder – die sich derzeit in Abu Dhabi aufhalten, also in einem sicheren Drittstaat. Seine Begründung: Ein laufendes Aberkennungsverfahren dürfe den Familiennachzug nicht mehr automatisch blockieren. Juristisch ist dieser Schritt möglich. Politisch ist er brisant, wie die Presse berichtete.
Was nach September 2026 droht
Bis Ende September 2026 gilt der Stopp weiter – doch schon jetzt sind Dutzende positive Einzelfallentscheidungen realistisch. Das VfGH-Urteil konkretisiert, wann eine dringliche Entscheidung zur Wahrung des Familienlebens geboten ist – insbesondere bei langer Verfahrensdauer.
Ab Herbst 2026 folgt der eigentliche Knall: Der Aufschub endet, Tausende anhängige Anträge liegen bereit, Aberkennungsverfahren sind weiter offen. Dann entfaltet das VfGH-Urteil seine volle Wirkung. Mit vier- bis fünfköpfigen Familien ist zu rechnen – Tausende Menschen, unzählige neue Schulklassen, erneut der Ruf nach mehr Lehrern.
Die Folgen sind weitreichend: Hohe Kosten durch Unterbringung, Sozialleistungen und Verfahren. Nachzugs-Wellen, obwohl der Aufenthalt der Bezugsperson unsicher ist. Abschiebungen ganzer Familien in der Zukunft – wenn die Aberkennungsverfahren irgendwann abgeschlossen sind. Das kostet Geld, Zeit und Personal, wie mit dem Asylrecht vertraute Juristen warnen.
Für Wiens Schulen könnte das bedeuten: Noch mehr Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse, noch mehr Überlastung in einem System, das schon heute am Limit arbeitet.
Quellen: Verfassungsgerichtshof (E 1209/2025), exxpress.at, Österreichisches Parlament, Bundesministerium für Inneres, Die Presse, Vienna.at, Der Standard
Neueste Kommentare