Zwei Monate nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch kehrt August Wöginger auf die politische Bühne zurück – als Kandidat für den ÖAAB-Bundesvorsitz.
Was bekannt wurde
Ex-ÖVP-Klubobmann August Wöginger wird am 5. September beim Bundestag des ÖVP-Arbeitnehmerbunds ÖAAB in Haag in Niederösterreich als Bundesobmann kandidieren, wie die Oberösterreichischen Nachrichten als Erste berichteten – eine Bestätigung erhielt die APA laut oe24 von einer Wöginger-Sprecherin. Wöginger ist seit 2016 ÖAAB-Chef und war 2021 mit 96,1 Prozent in der Funktion bestätigt worden. Zur Wiederwahl tritt er laut oe24 mit einem teils neuen Stellvertreterteam an: Neu dazukommen sollen als Vize-Obleute die Chefin der Christgewerkschafter Romana Deckenbacher, die Vorarlbergerin Veronika Marte und der Steirer Günther Ruprecht.
Der Hintergrund: Verurteilung und Rücktritt als Klubobmann
Am 4. Mai 2026 verurteilte das Straflandesgericht Linz Wöginger wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu sieben Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 43.200 Euro, wie ORF und Wikipedia dokumentieren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – Wöginger hat Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet und geht laut eigenen Aussagen von einem Freispruch in zweiter Instanz aus. Noch am Tag der Urteilsverkündung legte er seinen Klubobmann-Posten mit sofortiger Wirkung nieder: „Ich gehe zwar weiterhin von einem Freispruch in der zweiten Instanz aus, werde aber dennoch meine Funktion als Klubobmann zurücklegen“, so Wöginger laut ORF. Sein Nationalratsmandat und seine Funktion als ÖVP-Sozialsprecher behielt er.
Hintergrund des Prozesses ist eine Postenbesetzung aus dem Jahr 2017: Wöginger soll laut Gericht den damaligen Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid dazu angestiftet haben, einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding zu verschaffen, wie ORF und profil.at berichten. Die qualifiziertere Mitbewerberin Christa Scharf unterlag – und klagte erfolgreich: Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass sie die erheblich bessere Kandidatin gewesen sei. Schmid belastete Wöginger als Kronzeuge schwer. Die Richterin befand laut ORF: „Aus Sicht des Schöffengerichts hat das Verfahren ganz klar ergeben, dass es sich dabei nicht um die Aneinanderreihung mehrerer Zufälle handelte.“
Parteitag wurde bereits einmal verschoben
Der ÖAAB-Bundestag hätte ursprünglich bereits im April stattfinden sollen, wurde aber mittels Umlaufbeschluss auf Herbst verschoben, wie oe24 und die Oberösterreichischen Nachrichten berichten. Grund war laut OÖN der damals noch laufende Prozess gegen Wöginger. Sein Nachfolger im Klub, der steirische Abgeordnete Ernst Gödl, wurde laut profil.at von ÖVP-Chef Stocker vorgeschlagen und einstimmig gewählt – Wöginger aber blieb weiterhin im ÖVP-Bundesparteivorstand.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Wögingers Rückkehrkandidatur ist politisch mutig – oder trotzig, je nach Perspektive. Dass er den ÖAAB-Vorsitz nie zurückgelegt hat und nun auch formal daran festhält, macht deutlich, dass er sich selbst nicht als dauerhaft politisch beschädigt betrachtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, und in Österreich gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Gleichzeitig sendete die Richterin mit ihrer Urteilsbegründung – „Zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung bedarf es einer spürbaren Sanktion“ – ein klares Signal. Ob ein nicht rechtskräftig verurteilter Politiker das ÖAAB-Führungsamt antreten soll, ist eine Frage, die der ÖAAB-Bundestag im September selbst beantworten muss.
Credits: Parlamentsdirektion/Thomas Topf
Neueste Kommentare