Vertuscht: Schon GELTENDE Gesetze hätten das Schulmassaker in Graz verhindern müssen

Vertuscht: Schon GELTENDE Gesetze hätten das Schulmassaker in Graz verhindern müssen

Es ist einfach unglaublich, was hier beim Schul-Massaker vertuscht werden soll: Schon bisher hätten die geltenden Gesetze niemals erlaubt, dass der für den Präsenzdienst untaugliche Serienmörder Artur A. zu einer Waffenbesitzkarte und zu einer Glock-Pistole kommt – die gibt es nämlich nur, wenn beim Antrag dazu ein gültiger Nachweis für den abgeleisteten Präsenz-/Zivildienst abgegeben wird.

„Diese aufgeregte Debatte über eine Verschärfung des Waffengesetzes soll doch nur das ungeheuerliche Versagen der Behörden im Fall Graz vertuschen. Vorsicht!“, mahnt der bekannte TV-Talker Gerald Grosz live bei einer Sendung auf oe24. Und zum Beleg seiner Aussagen hat Grosz einen Original-Antrag für den Erhalt einer Waffenbesitzkarte mit: „Da ist klar zu lesen, dass der Antragsteller einen Nachweis für die Ableistung seines Präsenz- oder Zivildienstes dem Antrag beizulegen hat.“

Wenn der Antragssteller diesen Nachweis nicht erbringen kann, dann müsse die Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN, früher BVT) beim Bundesheer nachfragen, was denn die Gründe für das Nichtleisten des Präsenzdienstes waren – und wenn dann die DSN weiß, dass Artur A. aufgrund des psychologischen Gutachtens beim Bundesheer nicht genommen worden ist, dann müsste sofort eine Waffenbesitz-Sperre gelten, sagt Gerald Grosz.

Der Nachrichtendienst stellt dazu fest: „Wir prüfen, ob der Antragsteller bereits verfassungsrechtlich aufgefallen ist – ja. Aber zur Psyche des Antragsstellers erfuhren wir bisher nichts vom Bundesheer, das ist die gesetzliche Situation“, sagt eine DSN-Sprecherin.

Das heißt also: Hätten sich die Behörden an die schon jetzt gesetzlich vorgeschriebene Vorgangsweise gehalten und den für den Erhalt der Waffenbesitzkarte nötigen Nachweis für die Ableistung des Grundwehrdienstes nicht vorlegen können, hätte Artur A. nie zu dieser Karte und somit auch nie zu einer halbautomatischen Glock-Pistole kommen können – vermutlich hätten wesentlich mehr Schüler sein Verbrechen überlebt.

Die geltenden gesetzlichen Vorgaben hätten also ausgereicht, damit Untaugliche wie Artur A. (21) nicht in den Besitz einer Faustfeuerwaffe kommen.

Ebenfalls irritierend: Erst Tage nach den Berichten auf report24.news und exxtra24.at berichten nun auch Polizeibehörden und Mainstream-Medien darüber, dass der Serienmörder auf Social-Media-Kanälen hoch aktiv war – natürlich mit Accounts, die Artur A. unter falschem Namen eröffnet hat. Wie berichtet, nutzte der Arbeitslose 28 derartige Accounts auf diversen Kanälen. Er dürfte dabei in engem Kontakt mit ebenfalls gewaltbereiten Brutalo-Egoshooter-Spielern gewesen sein, wie einige nun aufgetauchte Konversationen zeigen.

Credits: Screenshots

Teilen:
5 2 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

3 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
3
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x