Durch die Veröffentlichung auf der Website www.exxtra24.at vom 17. März 2025 -, die sich wie in Beilage . /A gestaltete ,- mit der Überschrift „Er ist in U-Haft: Nathalie Benko will die Scheidung“ und dem weiteren Inhalt, „… nun soll Nathalie Benko (42) die Scheidung wollen, berichtet auch oe24.at: Gerüchte über ein Ehe-Aus der Benkos hatte es schon länger gegeben, nun dürfte Nathalie endgültig die Reißleine gezogen. Zu groß dürften die persönlichen Verletzungen und Enttäuschungen sein. „Sie will sich und ihrer Familie das nicht mehr antun und einen Schlussstrich ziehen“, so ein enger Freund der Familie zu oe24“, wurde in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich der Antragstellerin Nathalie Benko in einer Weise erörtert, die geeignet ist, sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen (§ 7 Abs 1 MedienG).
Für die dadurch erlittene persönliche Beeinträchtigung verpflichtete sich die Antragsgegnerin Star Troopers Digital GmbH als Medieninhaberin zur Zahlung einer Entschädigung an die Antragstellerin.
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