Aufnahmen realer Vergewaltigungen sollen in Österreich künftig schon beim bloßen Besitz strafbar sein. Das hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) dem Parlament mitgeteilt. Bis zur Umsetzung dürfte allerdings noch mehr als ein Jahr vergehen – zu lange, kritisieren die Grünen.
Ankündigung per Anfragebeantwortung
Wie oe24 berichtet, reagierte Sporrer damit auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Frauensprecherin Meri Disoski. Die Ministerin folgt einer langjährigen Forderung von Frauen- und Gewaltschutzeinrichtungen. Wichtig zur Einordnung: Beschlossen ist noch nichts. Zunächst soll eine Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten beraten, Sporrer hofft auf Ergebnisse bis Jahresende. Mit einem Gesetzesbeschluss ist damit frühestens 2027 zu rechnen.
Nicht die erste Ankündigung
Neu ist das Vorhaben nicht. Bereits Anfang September hatte Sporrer in der ZIB2 im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall Marchtrenk angekündigt, den Besitz realer Vergewaltigungsvideos unter Strafe stellen zu wollen. Die Arbeitsgruppe zur Reform des Sexualstrafrechts sollte damals laut der Ministerin noch im September starten, dabei sollen auch neue digitale Phänomene wie Deepfakes rechtlich neu bewertet werden. In der Nationalratsdebatte zum Fall Paal kündigte sie zuletzt an, Verschärfungen im Bereich Kindesmissbrauch kämen „in Kürze“.
Disoski: „Hier gibt es nichts mehr zu evaluieren“
Den Grünen geht das zu langsam. „Aufnahmen realer Vergewaltigungen dokumentieren schwerste sexualisierte Gewalt. Trotzdem stehen Besitz und Weitergabe nicht unter Strafe. Diese Lücke muss mit einem eigenen Straftatbestand schnell geschlossen werden. Hier gibt es nichts mehr zu evaluieren“, erklärte Disoski gegenüber oe24. Die Regierung hinke bei der Reform des Sexualstrafrechts ihrem eigenen Zeitplan ohnehin monatelang hinterher. Für Betroffene ende die Gewalt nicht mit der Tat: „Sie setzt sich mit jeder Weitergabe der Aufnahme fort.“
Offene Frage bei der Weitergabe
Bei einem Punkt widersprechen sich die Darstellungen allerdings: Disoski spricht davon, dass neben dem Besitz auch die Weitergabe solcher Aufnahmen derzeit nicht strafbar sei. Sporrer hatte in der ZIB2 dagegen erklärt, Versendung und Verbreitung seien bereits jetzt strafbar, nur der Besitz noch nicht. Welche Fälle der Weitergabe nach geltendem Recht tatsächlich erfasst sind, geht aus den vorliegenden Berichten nicht eindeutig hervor.
Teil einer größeren Reform
Das Vorhaben ist Teil der geplanten Überarbeitung des Sexualstrafrechts, zu der auch das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gehört. Laut Sporrer ist der Entwurf dafür fertig, die NEOS haben zugestimmt, von der ÖVP wurde zuletzt noch eine Antwort erwartet.
Hinweis: Wenn Sie von sexueller Gewalt betroffen sind, finden Sie Hilfe bei der Frauenhelpline gegen Gewalt unter 0800 222 555 (kostenlos, rund um die Uhr), beim Weissen Ring unter 0800 112 112 sowie im Notfall bei der Polizei unter 133.
Credits: Florian Schrötter, BKA
Neueste Kommentare