Verhaftet in Österreich, auf Kaution freigelassen, verschwunden – und dann jahrelang mit dauerhaftem Bleiberecht in Großbritannien. Der Fall des Afghanen Omar Ali Noori legt eklatante Lücken im europäischen Datenaustausch offen und wirft brennende Fragen über das britische Asylsystem auf.
Festnahme in Linz, Flucht nach London
2018 wurde Omar Ali Noori, heute 31 Jahre alt, in Linz wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer Frau festgenommen. Wie die britische Zeitung The Sun berichtet, wurde er gegen Kaution freigelassen – und nutzte diese Freiheit, um das Land zu verlassen. 2019 reiste er illegal nach Großbritannien ein. Modernity
Trotz seiner Vorgeschichte in Österreich gewährte ihm das britische Innenministerium (Home Office) im Jahr 2023 ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht – „Indefinite Leave to Remain“. Dieses Bleiberecht auf fünf Jahre erlaubte ihm sogar, 2024 seine 23-jährige Ehefrau nach Großbritannien nachzuholen. Sexoffendersregistry Sechs Jahre lang lebte Noori in Großbritannien unbehelligt.
Vier Identitäten, fünf Geburtsdaten
Wie konnte das passieren? Die Antwort liegt zum Teil in einer systematischen Täuschung der Behörden. Wie GB News unter Berufung auf Gerichtsunterlagen berichtet, nutzte Noori vier Identitäten und gab fünf verschiedene Geburtsdaten in offiziellen Dokumenten an. Modernity
Entscheidend ist auch, was er bei der Antragstellung verschwieg: Richterin Neeta Minhas am Westminster Magistrates‘ Court stellte im Auslieferungsverfahren fest: „Noori wurde direkt gefragt, ob er in einem anderen Land eine Straftat begangen oder angeklagt worden sei und ob er inhaftiert worden sei. Seine Antwort auf beide Fragen war verneinend. Das war eindeutig nicht korrekt. Ich stelle fest, dass Noori ein Flüchtiger ist.“ Remix News
Auslieferung angeordnet – Berufung angekündigt
Noori sitzt derzeit im Londoner Gefängnis Wandsworth. Richterin Minhas ordnete seine Auslieferung nach Österreich an, wo er eine dreijährige Haftstrafe wegen Abhandenkommens verbüßen und sich zusätzlich dem Vergewaltigungsvorwurf stellen soll. 247 Gegen die Auslieferungsentscheidung hat Noori Berufung eingelegt. Wie bei einem ähnlich gelagerten Fall eines syrischen Täters aus Deutschland ist zu erwarten, dass sich seine Anwälte dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention – insbesondere Artikel 8 zum Schutz des Familienlebens – stützen werden.
Das britische Home Office reagierte mit einer Erklärung: „Wir prüfen den Aufenthaltsstatus von Personen, wenn neue Informationen auftauchen, dass dieser durch Betrug, falsche Angaben oder das Verschweigen wesentlicher Tatsachen erlangt wurde. Wir werden es nicht zulassen, dass ausländische Straftäter unsere Gesetze ausnutzen.“ GB News
Brexit als Datenlücke: Kein Zugang zu EU-Fahndungssystemen
Der Fall wirft auch strukturelle Fragen auf. Seit dem Brexit ist Großbritannien nicht mehr Teil des Schengener Informationssystems (SIS II), das EU-Staaten automatisch über Fahndungen und laufende Strafverfahren vernetzt. Gerade bei Personen, die unter mehreren Identitäten auftreten, ist ein solcher automatisierter Abgleich schwer zu ersetzen.
Ob und in welchem Umfang das Home Office im Fall Noori überhaupt Abfragen in Österreich oder bei Interpol durchgeführt hat, ist bislang nicht öffentlich bekannt.
Kein Einzelfall – System unter Druck
Noori ist kein Einzelfall. Wie Modernity News berichtet, wurde wenige Wochen zuvor ein vergleichbarer Fall publik: Ein syrischer Staatsangehöriger, der in Deutschland wegen sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen verurteilt worden war, hatte seine Bewährungsauflagen ignoriert und war illegal nach Großbritannien eingereist – wo er ebenfalls Asyl erhielt. Modernity
Beide Fälle befeuern in Großbritannien eine breite Debatte über die Verlässlichkeit von Hintergrundprüfungen im Asylverfahren und die Konsequenzen fehlender EU-Datenschnittstellen nach dem Brexit.
Quellen: Exxpress, The Sun (Primärquelle), GB News, Modernity News, RMX News, Westminster Magistrates‘ Court (Gerichtsunterlagen)
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