Wer in der Grundversorgung lebt, soll künftig keine Familienbeihilfe mehr bekommen – Punkt. Das hat der Ministerrat am Mittwoch beschlossen und die Neuregelung direkt ins Parlament geschickt. Betroffen sind nicht nur Ukraine-Vertriebene, sondern alle Menschen in der Grundversorgung, etwa auch subsidiär Schutzberechtigte.
Was genau ändert sich
Bisher reichte es, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, um Familienbeihilfe zu bekommen. Damit ist ab sofort Schluss: Wie aus dem Ministerratsbeschluss vom Mittwoch hervorgeht, gibt es Familienbeihilfe nur noch für jene, die sich nicht in der Grundversorgung befinden. Wer weiterhin staatlich untergebracht und versorgt wird, geht künftig leer aus – unabhängig davon, ob er oder sie arbeitet oder arbeitssuchend gemeldet ist.
Auch wer nicht in der Grundversorgung ist, muss weiterhin Bedingungen erfüllen: Das Kind muss seinen Lebensmittelpunkt in Österreich haben, und es muss ein gemeinsamer Haushalt bestehen.
Für subsidiär Schutzberechtigte gibt es zusätzlich eine Anpassung beim Kinderbetreuungsgeld: Für diese Gruppe fällt die bisherige Zusatzbedingung der Erwerbstätigkeit weg.
Ungewöhnliches Tempo, ungewöhnliches Timing
Auffällig ist die Eile, mit der die Regierung vorgeht. Wie oe24 berichtet, wurde die Regierungsvorlage ins Parlament geschickt, obwohl die Begutachtung dazu noch läuft – die eingelangten Stellungnahmen sollen erst im Herbst 2026 im weiteren parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden. Laut Recherchen von NÖN und BVZ läuft die Begutachtungsfrist noch bis 24. Juli, realistisch dürfte die Novelle also erst im September von National- und Bundesrat endgültig abgesegnet werden.
Der Grund für das Tempo: Die bisherige Regelung, die erst im vergangenen Oktober beschlossen wurde, ist bereits mit 30. Juni ausgelaufen. Die neue Regelung soll nun rückwirkend mit Anfang Juli gelten, Anträge können schon jetzt gestellt werden – obwohl das Gesetz selbst noch gar nicht beschlossen ist.
Diese Vorgeschichte reicht weit zurück: Erst im Oktober 2025 hatten ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne im Familienausschuss beschlossen, dass Ukraine-Vertriebene ab November nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie erwerbstätig oder beim AMS gemeldet sind – befristet bis Ende Juni 2026. Damals waren laut Angaben der ÖVP-Abgeordneten Daniela Gmeinbauer rund 12.000 ukrainische Eltern von 18.000 Kindern betroffen. Die FPÖ stimmte bereits damals dagegen und forderte, österreichische Familien müssten Vorrang haben.
Warum die Regierung umsteuert
Mit dem neuen Entwurf will die Regierung laut den Erläuterungen zur Regierungsvorlage einen stärkeren Anreiz schaffen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen – konkret für Grundversorgungsbeziehende mit Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, also subsidiär Schutzberechtigte und Ukraine-Vertriebene. Wer arbeitet und die Grundversorgung verlässt, soll also finanziell besser gestellt werden als jener, der weiterhin staatlich versorgt wird und zugleich Familienbeihilfe bezieht.
Auch Zusatzgeld für Menschen mit Behinderung
Neben der Familienbeihilfe hat der Ministerrat noch ein zweites Vorhaben auf den parlamentarischen Weg gebracht: eine Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz. Dabei geht es um zusätzliche Mittel für den Ausgleichstaxfonds, aus dem Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung finanziert werden. Vorgesehen sind 65 Millionen Euro im Jahr 2026, danach 45,1 Millionen und 24,4 Millionen Euro in den Folgejahren sowie ab 2029 dann 14,8 Millionen Euro jährlich.
Teil eines größeren Sparpakets
Die Maßnahme reiht sich in ein umfassenderes Konsolidierungspaket der Regierung ein. Wie aus der Parlamentskorrespondenz zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 hervorgeht, sollen ohnehin schon mehrere Familien- und Sozialleistungen eingefroren werden, darunter die reguläre Valorisierung der Familienbeihilfe selbst. Der Nationalrat berät ab 8. Juli in mehrtägigen Plenarsitzungen über das Doppelbudget und rund 70 damit verbundene Gesetzesänderungen.
Credits: BKA_Christopher Dunker
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