Verfassungsgericht entscheidet: FPÖ muss geheime Wahlkampf-Kassen öffnen

Verfassungsgericht entscheidet: FPÖ muss geheime Wahlkampf-Kassen öffnen

Das höchste Gericht hat eine klare Entscheidung getroffen. Die FPÖ muss dem Rechnungshof vollen Einblick in ihre Geschäftsbücher gewähren. Es geht um die Ausgaben für den EU-Wahlkampf im Jahr 2024. Die Partei weigerte sich monatelang, die geforderten Unterlagen herauszugeben. Nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Weg für die Prüfer frei gemacht.

Zweifel an niedrigen Kosten

Der Rechnungshof schöpfte Verdacht, als die FPÖ ihren Bericht für die Wahlkampfkosten vorlegte. Die Zahlen wirkten im Vergleich zu anderen Parteien extrem niedrig. Wie der ORF berichtet, gab die FPÖ für Werbeagenturen nur rund 72.000 Euro an. Zum Vergleich: Die ÖVP zahlte im selben Zeitraum fast 1,1 Millionen Euro an Agenturen, die SPÖ rund 600.000 Euro. Auch beim zusätzlichen Personal meldete die FPÖ mit 152.000 Euro auffällig geringe Ausgaben.

Die Prüfer wollten sich die Rechnungen genauer ansehen. Das neue Parteiengesetz aus dem Jahr 2022 erlaubt solche Vor-Ort-Kontrollen ausdrücklich. Die FPÖ blockierte dieses Vorhaben jedoch sofort.

FPÖ spricht von Verfassungswidrigkeit

Die Partei argumentierte hart dagegen. Sie sah in der Prüfung einen Eingriff in ihre Betätigungsfreiheit. Das entsprechende Parteiengesetz sei verfassungswidrig, teilte die Parteispitze mit. Generalsekretär Michael Schnedlitz verteidigte die niedrigen Kosten vehement. Wie Puls24 und der Kurier berichten, erklärte Schnedlitz, die Partei setze auf eigene kreative Köpfe wie Parteichef Herbert Kickl. Ein langjähriges und schlankes Team halte die Kosten niedrig. Wer sparsam wirtschafte, werde bestraft und zusätzlich durchleuchtet, kritisierte Schnedlitz das Vorgehen des Rechnungshofs.

Die Konkurrenz ließ das nicht unkommentiert. ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti warf der FPÖ vor, bei anderen stets volle Transparenz zu fordern, bei den eigenen Finanzen aber extrem geheimniskrämerisch zu agieren.

Korrektur in letzter Minute

Hinter den Kulissen gab es bereits zuvor Aufregung um die Abrechnungen. Wie der Standard berichtet, musste die FPÖ ihre Ausgaben für Veranstaltungen und externe Agenturen kurz vor einer möglichen Strafe nachbessern. Die Partei korrigierte die Summe um rund 100.000 Euro nach oben. Damit entging sie wohl knapp einem Verfahren durch den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat.

Mit dem aktuellen Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist der Streit nun rechtlich geklärt. Das Gericht stellte fest, dass die Einsichtnahme durch den Rechnungshof die Rechte der Parteien nicht verletzt. Die Prüfer können ihre Arbeit jetzt fortsetzen und die tatsächlichen Kosten des blauen EU-Wahlkampfs kontrollieren.

Quellen: oe24, ORF, Der Standard, Kurier, Puls24
Credits: APA

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