Ein 12-jähriger Bub wird von Gleichaltrigen misshandelt, das Video geht viral – und die Polizei kann nicht eingreifen. Der verzweifelte Vater nimmt die Sache selbst in die Hand. Das Ergebnis: drei Männer in U-Haft, Prozess Ende Juni.
Brutale Attacke, Video geht viral
Wie exxpress unter Berufung auf die Kronen Zeitung berichtet, wurde ein zwölfjähriger Bub im Mai in Wien von mehreren 13-Jährigen geschlagen und getreten. Die Szenen wurden auf dem Handy gefilmt. Dem Opfer wurde demnach auch die Unterwäsche ausgezogen, seine Peiniger bearbeiteten seine Genitalien mit einer Flamme. Das Video verbreitete sich in sozialen Medien und ging viral – es soll laut exxpress nicht der erste Übergriff auf den Buben gewesen sein. Das Opfer musste eine Nacht im Allgemeinen Krankenhaus Wien verbringen.
Polizei: Keine Strafe möglich
Der Vater des Buben, ein Serbe, wandte sich daraufhin an die Polizei. „Mein Sohn ist sehr belastet und traumatisiert“, habe er den Beamten laut Kronen Zeitung geschildert. Die Antwort ernüchterte ihn: Aufgrund der Unmündigkeit der Täter – in Österreich liegt die Strafmündigkeitsgrenze bei 14 Jahren – drohe ihnen keine strafrechtliche Verfolgung. „Es hat mich derart aufgebracht, dass den Burschen wieder nichts passieren würde, dass ich mich entschlossen habe, etwas gegen das weitere Verbreiten der Videos zu unternehmen“, sagte der Mann laut exxpress später bei einer Einvernahme.
Rache in der Nacht
Der Vater zog mit seinen beiden Brüdern zur Wohngemeinschaft in Wien-Hernals, in der der mutmaßliche Hauptpeiniger seines Sohnes untergebracht ist, wie exxpress schildert. Das Trio weckte den 13-Jährigen unsanft. Ein Betreuer, der herbeieilte, wurde von einem der Männer festgehalten. Er beobachtete laut exxpress, wie der Jugendliche geschlagen, getreten und gegen die Wand gestoßen wurde. Der Vater soll dabei sinngemäß gerufen haben: „Du hast meinen Jungen genötigt und beleidigt!“
Drei Männer in U-Haft, Prozess am 30. Juni
Nach dem Übergriff wurden alle drei Brüder festgenommen, wie exxpress berichtet. Sie befinden sich nun in Untersuchungshaft und warten auf ihren Prozess, der für den 30. Juni angesetzt ist. Die Anklagepunkte lauten auf schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Anwalt der drei Männer betonte laut exxpress, dass seine Mandanten ihre Taten „zutiefst bereuen“. Gleichzeitig warf er eine grundsätzliche Frage auf: Bei Fällen wie diesem müsse die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren dringend überdacht werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Der Fall wirft zwei grundlegende Fragen auf, die über den konkreten Vorfall hinausgehen. Erstens: Was bedeutet es für Opfer und deren Familien, wenn Täter aufgrund ihres Alters strafrechtlich nicht greifbar sind – selbst bei schwerwiegendsten Übergriffen, die dokumentiert und öffentlich zugänglich sind? Die Hilflosigkeit, die der Vater gegenüber der Polizei schilderte, ist menschlich nachvollziehbar, auch wenn seine Reaktion rechtlich klar eine Straftat darstellt. Zweitens: Die Verbreitung des Videos in sozialen Medien rückt einmal mehr die Frage in den Vordergrund, welche Plattformverantwortung bei derart schwerem Material besteht und wie schnell Behörden in solchen Fällen eingreifen können. Dass der Vater nun selbst vor Gericht steht, während die jugendlichen Täter strafrechtlich unangreifbar bleiben, mag aus juristischer Sicht korrekt sein – es hinterlässt dennoch ein Unbehagen, das die aktuelle Debatte über die Strafmündigkeitsgrenze in Österreich neu befeuern dürfte.
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