Die Regierung hat eine neue Regelung für Überstunden beschlossen, die am Dienstag den Finanzausschuss passierte. Doch die Freude über mehr Geld für Mehrarbeit wird von einer deutlichen Schieflage getrübt: Von den steuerlichen Vorteilen profitieren laut Experten fast ausschließlich Männer, während Frauen weitgehend leer ausgehen.
Neue Regelung ab 2026
Ab dem Jahr 2026 sind die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden pro Monat bis zu einem Betrag von 170 Euro steuerfrei. Diese Regelung ersetzt die bisherigen Pläne, die einen Höchstbetrag von 120 Euro für 10 Überstunden vorsahen. Diese Änderung führt jedoch zu erheblichen Mindereinnahmen für den Staat, wie der parlamentarische Budgetdienst in einer aktuellen Analyse feststellt. Für 2026 rechnet man mit einem Minus von 105 Millionen Euro.
Wer bekommt das Geld? Besserverdienende Männer
Die Analyse des Budgetdienstes zeigt eine klare Verteilungswirkung: Rund 90 Prozent der Entlastung kommen Haushalten in der oberen Einkommenshälfte zugute. Fast 40 Prozent fließen sogar an das oberste Einkommensdezil. Besonders auffällig ist die Geschlechterverteilung: Etwa 80 Prozent des gesamten Entlastungsvolumens landen bei Männern. Der Grund dafür ist, dass Männer häufiger Überstunden leisten und im Durchschnitt höhere Einkommen erzielen.
Diese Entwicklung wird auch von Studien aus Deutschland gestützt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellte in einer Untersuchung fest, dass eine Steuerbefreiung für Überstunden hauptsächlich Männern zugutekommt, da die Regelung oft nur für Vollzeitbeschäftigte greift und Frauen weitaus häufiger in Teilzeit arbeiten. Experten des IAB warnen davor, dass sich dadurch die traditionelle Rollenverteilung in Familien verfestigen könnte.
Scharfe Kritik von den Grünen
Entsprechend heftig fällt die Kritik aus den Reihen der Grünen aus. Deren Sozialsprecher, Markus Koza, äußerte sich in einem schriftlichen Statement kritisch: „Wir halten eine weitere Ausweitung steuerbegünstigter Überstunden weder aus einer budget- noch aus einer arbeitsmarktpolitischen Perspektive für sinnvoll und angebracht.“ Er bemängelt zudem, dass die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der bisherigen Ausweitung der steuerfreien Zuschläge fehle.
Auch Arbeit an Feiertagen neu geregelt
Zusätzlich zur Überstundenregelung wurde im Finanzausschuss auch eine steuerliche Anpassung für Feiertagsarbeit beschlossen. Das Entgelt für an Feiertagen geleistete Arbeit gilt wieder als steuerlicher Zuschlag. Beträge bis zu 400 Euro bleiben somit steuerfrei. Laut Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) soll dies für mehr Rechtssicherheit bei den Unternehmen sorgen. Diese Änderung führt laut Budgetdienst ab 2026 zu jährlichen Mindereinnahmen von etwa 40 Millionen Euro.
Quellen: oe24.at, kleinezeitung.at, tagesspiegel.de, parlamentarischer Budgetdienst, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Credits: APA
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