Übergriffe in Göllersdorf: Drei Schuldsprüche – aber keine Vergewaltigung

Übergriffe in Göllersdorf: Drei Schuldsprüche – aber keine Vergewaltigung

In der Justizanstalt Göllersdorf soll ein Untergebrachter von Mitinsassen misshandelt worden sein. Der Prozess am Landesgericht Korneuburg endete am selben Tag mit einem überraschend milden Ergebnis.

Anklage: Vergewaltigung und Unterlassung

Am Montag mussten sich fünf Insassen der niederösterreichischen Justizanstalt Göllersdorf am Landesgericht Korneuburg verantworten. Wie oe24 berichtete, wurden drei von ihnen – ein 40-jähriger Österreicher, ein 28-jähriger Spanier und ein 31-jähriger Tunesier – wegen Vergewaltigung eines Mithäftlings angeklagt. Zwei weitere Österreicher im Alter von 29 und 30 Jahren standen wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung vor Gericht: Sie sollen dabei zugesehen haben, ohne das Personal zu informieren. „Es wäre ihnen jederzeit möglich gewesen, das Personal des forensisch-therapeutischen Zentrums auf die Taten hinzuweisen“, betonte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsvortrag.

Die Übergriffe sollen sich laut oe24 im Oktober 2025 zugetragen haben – das Opfer vertraute sich erst im November einer Sozialarbeiterin an, woraufhin es intern verlegt wurde. Alle fünf Angeklagten waren zuvor aufgrund von Paragraf 21 Absatz 1 StGB im forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht – also wegen einer psychischen Erkrankung, die mit einer Straftat in Zusammenhang stand. Im aktuellen Verfahren galten sie laut psychiatrischem Gutachten jedoch als zurechnungsfähig.

Urteil: Nötigung statt Vergewaltigung

Das Gericht kam zu einem anderen Ergebnis als die Anklage gefordert hatte. Wie oe24 berichtete, wurden der Erst- bis Drittangeklagte wegen Nötigung zu Haftstrafen von vier bis sechs Monaten verurteilt – der Tunesier erhielt wegen etlicher Vorstrafen die höchste Strafe. Der Vorwurf der Vergewaltigung wurde in allen drei Fällen verworfen.

Der vorsitzende Richter begründete das laut oe24 damit, dass zwar Gewalt im Spiel gewesen sei, die festgestellten Berührungen mit dem Stiel einer Bürste im Intimbereich jedoch unter Umständen stattgefunden hätten, bei denen „die Hose immer dazwischen war.“ Der Viert- und Fünftangeklagte wurden vom Vorwurf der Unterlassung vollständig freigesprochen – ihre Verteidigung hatte erfolgreich argumentiert, die Männer seien eingeschüchtert gewesen und hätten selbst Angst gehabt, Opfer zu werden. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig.

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