Österreichs Gefängnisse platzen aus allen Nähten. Die Lösung? Mehrere Experten fordern eine einmalige bedingte Entlassung für Kurzstrafen. Justizministerin Anna Sporrer zeigt sich skeptisch, will den Vorschlag aber prüfen.
Kriminologe schlägt Alarm
Christian Grafl, Professor für Kriminologie an der Universität Graz, brachte die Diskussion in der ZIB2 am Sonntagabend ins Rollen. Sein Vorschlag: Alle Inhaftierten, die zu maximal einem Jahr Haft verurteilt wurden, sollen vorzeitig entlassen werden. Das Ziel: das überlastete Justizsystem zu entlasten.
Die Ursachen für die Überfüllung sind laut Grafl klar: zunehmende Verschärfungen in der Strafenpraxis und der Gesetzgebung. „Dadurch gibt es auch mehr unbedingte Freiheitsstrafen, die auch immer länger werden“, erklärt der Experte.
Anlehnung an historische Amnestie-Gesetze
Der Vorschlag ist keine neue Erfindung. Grafl und weitere Experten fordern eine „einmalige bedingte Entlassung“, angelehnt an frühere Amnestie-Gesetze, die in der Republik durchaus üblich gewesen seien. Konkret: Kurze unbedingte Freiheitsstrafen unter einem Jahr könnten nach der Hälfte der Verbüßung entlassen werden – verbunden mit einer Probezeit.
4.500 Personen wären betroffen
Wer käme überhaupt frei? Laut Grafl gibt es derzeit rund 4.500 Personen mit teilbedingten Strafen, bei denen der unbedingte Teil nicht länger als ein Jahr ist. Knapp über 40 Prozent davon seien Vermögensstraftäter, weitere hätten etwa wegen Körperverletzung verurteilt.
Der Kriminologe stellt klar: „Man lässt damit nicht die Mörder und Totschläger frei.“ Es gehe ausschließlich um Kleinkriminelle mit kurzen Haftstrafen.
Wird Österreich dadurch unsicherer?
„Nein, das ist ein Irrtum“, sagt Grafl deutlich. Vorzeitige Entlassungen seien durchaus üblich. Das unterminiere nicht die Justiz und mache „Österreich ganz sicher nicht unsicherer“.
Tatsächlich werden in Österreich im internationalen Vergleich „sehr viele kurze Haftstrafen“ verhängt, kritisiert der Experte. Dabei sollte die Haft „nur das letzte Mittel“ sein.
Freiwillige statt verpflichtende Bewährungshilfe
Ein weiterer Knackpunkt: die Bewährungshilfe. Grafl fordert, dass diese freiwillig bleiben muss. Eine Verpflichtung würde das ohnehin überlastete System noch mehr belasten. Der zuständige Verein Neustart sei bereits am Limit.
Auch Justizministerin Sporrer sieht diesen Punkt kritisch. Sie kündigte zwar an, den Vorschlag zu prüfen, zeigte sich insgesamt aber skeptisch gegenüber der Idee einer vorzeitigen Massenentlassung.
Fußfessel als Alternative?
Eine weitere Ausweitung der elektronischen Fußfessel sei zwar kein „schlechter Vorschlag“, würde aber zu einer „organisatorischen Überlastung“ führen, warnt Grafl. Denn mit dem bloßen Anlegen der Fußfessel sei es nicht getan. Die Überwachung und Betreuung der Betroffenen sei „gar nicht so einfach“.
Das Dilemma bleibt
Die Debatte zeigt ein grundsätzliches Problem: Österreichs Gefängnisse sind überfüllt, die Ressourcen begrenzt. Während Experten auf vorzeitige Entlassungen drängen, um das System zu entlasten, steht die Politik vor der schwierigen Aufgabe, zwischen Sicherheitsbedürfnis und praktischen Zwängen abzuwägen.
Ob Justizministerin Sporrer dem Vorschlag folgen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist: Eine Lösung für die Überfüllung muss gefunden werden – die Frage ist nur, welche.
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