„Trojanisches Pferd“: 17 Top-Juristen zerlegen Justizreform der Regierung

„Trojanisches Pferd“: 17 Top-Juristen zerlegen Justizreform der Regierung

Rund zwei Wochen vor Ende der Begutachtungsfrist hagelt es massive Kritik am Prestigeprojekt der Dreierkoalition. 17 hochrangige Juristinnen, Juristen und Rechtsstaats-Experten zerpflücken in einer aktuellen Stellungnahme den Regierungsentwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft – und treffen damit ausgerechnet jene Parteien, die das Projekt selbst tragen.

Prominente Unterzeichner aus dem eigenen politischen Lager

Besonders bitter für ÖVP, SPÖ und NEOS: Unter den Unterzeichnern befinden sich auch parteinahe Schwergewichte. Die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss, einst für die NEOS im Nationalrat, hat ebenso mitunterschrieben wie der langjährige ÖVP-Politiker Othmar Karas, bis 2024 Erster Vizepräsident des Europäischen Parlaments. Auch Ex-ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath und die frühere Dritte Nationalratspräsidentin Heide Schmidt reihen sich unter die Kritiker. Hinter der Stellungnahme stehen zudem die 307.489 Unterschriften des Rechtsstaat-&-Antikorruption-Volksbegehrens.

„Trojanisches Pferd“ für Rechtsstaat und Demokratie

Wie die „Krone“ berichtet, fällt der Befund der Experten vernichtend aus. Was die Koalition als Meilenstein für eine unabhängige Justiz verkaufe, sei tatsächlich ein „gefährliches Trojanisches Pferd für Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Demokratie“. Das Ziel einer politisch unabhängigen Weisungsspitze begrüße man zwar – der Entwurf bleibe aber „weit hinter den Erwartungen zurück“ und konterkariere die eigenen Ansprüche.

Politik soll auf Ermittler zugreifen können

Am schwersten wiegt der Vorwurf, die Politik greife direkt nach den Ermittlern. Der Entwurf sieht vor, dass Nationalrat und Bundesrat die Bundesstaatsanwaltschaft zu „allen Gegenständen der Vollziehung“ befragen dürfen – anders als beim Untersuchungsausschuss sogar in laufenden Verfahren. Für die Juristen ein „anachronistischer Schritt hin in vormoderne, voraufklärerische Zeiten“: Die Kontrolle der Staatsanwälte obliege den Gerichten, nicht dem Parlament. Das zuständige Justizministerium selbst verteidigt diesen Punkt allerdings ausdrücklich: Man habe „die parlamentarische Kontrolle massiv gestärkt“, so das Ministerium in einer eigenen Stellungnahme zum Reformvorhaben, wobei sichergestellt sei, dass laufende Ermittlungsverfahren durch die Kontrolltätigkeit nicht gefährdet würden.

Bestellungsverfahren fällt ebenfalls durch

Auch die geplante Bestellung der künftigen Bundesstaatsanwälte kritisieren die Unterzeichner scharf. Über die Besetzung soll eine zehnköpfige „unabhängige“ Kommission urteilen – nur zwei ihrer Mitglieder bringen tatsächlich staatsanwaltschaftliche Praxis mit. Dafür sitzen dort die Präsidenten von Anwalts- und Notariatskammer, also Vertreter der „Verfahrensgegenseite“. Am Ende segnet der Nationalrat mit einfacher Mehrheit ab und darf Vorschläge ohne jede Begründung beliebig oft zurückweisen. Die Experten warnen: So kann sich jede Regierungsmehrheit ihre „Wunschkandidaten“ ins Amt holen – von der versprochenen Entpolitisierung bleibe nichts übrig.

Auch die eigene Justiz übt Kritik

Die 17 Juristen stehen mit ihrer Einschätzung nicht allein: Bereits Anfang August hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in einer eigenen Stellungnahme moniert, der Entwurf könne „die politische Unabhängigkeit in keiner Weise darstellen“, wie die SN berichtete. Der Ministerialentwurf orientiere sich „keineswegs an den entscheidenden Eckpunkten, die eine solche (partei-)politische Unabhängigkeit bewirken können“. Auch die Oberstaatsanwaltschaften Graz und Innsbruck äußerten sich kritisch. Bereits im März hatten zudem die Präsidenten der Oberlandesgerichte vor einer drohenden Schwächung der Justiz gewarnt.

Weitere Kritikpunkte: kurze Funktionsperiode, rotierender Vorsitz

Hinzu kommen laut Stellungnahme der 17 Juristen eine „systemwidrig“ kurze Funktionsperiode von nur sechs Jahren, ein alle zwei Jahre rotierender Vorsitz, der die Behörde lähme, sowie eine namentliche Abstimmung im Kollegium, deren Ergebnis dem Parlament offengelegt werden müsse. Jeder einzelne Bundesstaatsanwalt werde dadurch „politisch abhängig und kontrollierbar“. Auch einen möglichen direkten „Seitenwechsel“ eines Rechtsanwalts auf den Posten des obersten Anklägers lehnen die Unterzeichner strikt ab – das Justizministerium begründet die offene Formulierung der Ernennungsvoraussetzungen hingegen damit, dass gerade dadurch „der kritische Blick von außen“ sichergestellt werde.

Sporrers Ziel: „Keinen Einfluss mehr auf staatsanwaltschaftliche Verfahren“

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte den Entwurf bei dessen Präsentation als Erfüllung einer langjährigen Reformforderung gepriesen: „Mein Ziel ist es, die erste österreichische Justizministerin zu sein, die keinen Einfluss mehr auf staatsanwaltschaftliche Verfahren nehmen kann“, erklärte sie laut dem Justizministerium. Die 17 Unterzeichner der aktuellen Stellungnahme sehen genau das Gegenteil kommen – und lassen selbst am geplanten Kürzel „BuStAG“ kein gutes Haar: Es sei nicht nur systemwidrig, sondern lade „geradezu zu negativ konnotierten Wortspielen ein“.

Zweidrittelmehrheit derzeit unwahrscheinlich

Der Zeitpunkt der Kritik ist heikel: Die Begutachtungsfrist läuft laut offiziellem Zeitplan noch bis 31. August, für den Beschluss braucht die Koalition eine Zweidrittelmehrheit – und damit Stimmen von Grünen oder FPÖ. Beide Parteien haben den Entwurf bereits kritisiert, eine ausreichende Mehrheit gilt derzeit als unwahrscheinlich. Sporrer selbst zeigte sich zuletzt im APA-Interview zumindest gesprächsbereit: Man wolle bis zum Ende der Begutachtungsfrist „alle Stimmen hören“.

Credits: Florian Schrötter, BKA

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