Tragödie in Wien: Mutter tötet Sohn (4) – Gericht verhängt keine Haftstrafe

Tragödie in Wien: Mutter tötet Sohn (4) – Gericht verhängt keine Haftstrafe

Ein Fall, der Wien erschüttert: Eine 29-jährige Mutter, die am 17. November 2024 in ihrer Wohnung in Favoriten ihren vierjährigen Sohn tötete, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil des Wiener Landesgerichts sorgt für Aufsehen, wirft aber ein Licht auf eine Tragödie, die in einer schweren psychischen Erkrankung wurzelt.

„Ich musste mein Kind retten“

Vor Gericht wurden die erschütternden Details der Tatnacht verhandelt. Die Mutter schnitt ihrem schlafenden Sohn mit einem Küchenmesser die Kehle durch. Wie oe24 berichtet, erklärte sie Anfang Juni vor dem Schwurgericht: „Ich war nicht ich selbst. Ich war komplett außer mir.“ Sie habe geglaubt, sie müsse ihr Kind vor eingebildeten Bedrohungen „retten“.

Ihrer Aussage nach begann sie zwei Tage vor der Tat zu halluzinieren. Sie bildete sich ein, Männer, die sie zuvor am Reumannplatz gesehen hatte, würden ihren Sohn vergewaltigen. Als sie in der Nacht Geräusche von Schlüsseln in der Wohnung hörte, wurde sie von Panik und Angst überwältigt. „Ich hab‘ mir gedacht, ich muss mein Kind schützen. Ich muss mein Kind retten. Ich hab‘ mein Kind umgebracht“, sagte sie vor Gericht.

Eine schnelle und schwere Krankheit

Die Entscheidung des Gerichts basierte maßgeblich auf dem psychischen Zustand der Mutter. Zwei psychiatrische Gutachten kamen zu dem Schluss, dass sie zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war. Die Sachverständigen diagnostizierten eine akut polymorphe psychotische Störung mit Symptomen einer Schizophrenie.

Der Psychiater Peter Hofmann beschrieb die Erkrankung als „fulminanten Verlauf“, was bedeutet, dass sie sich extrem schnell und intensiv entwickelte. Aufgrund ihrer festgestellten Zurechnungsunfähigkeit zum Tatzeitpunkt konnte die Mutter nicht wegen Mordes belangt werden. Hofmann betonte jedoch auch, dass die Krankheit „gut behandelbar“ sei und sich der Zustand der Frau dank Medikation stabilisiert habe.

Das umstrittene Urteil des Gerichts

Statt einer Verurteilung wegen Mordes beantragte die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Das Gericht stimmte dem zu, setzte den Vollzug der Maßnahme aber überraschend aus. Die Frau erhält eine fünfjährige Probezeit und muss in einer betreuten Wohngemeinschaft leben.

Sie muss strenge Auflagen erfüllen, darunter die fortgesetzte Einnahme ihrer Medikamente, die Teilnahme an psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen sowie an einer Tagesstruktur. Zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

Am Ende des Verhandlungstages entschuldigte sich die 29-Jährige bei ihrem Mann, der trotz der Tragödie zu ihr hält und wieder mit ihr zusammenleben möchte. „Wir waren eine schöne, glückliche Familie. Ich habe mein Kind geliebt, aber plötzlich bin ich ein anderer Mensch geworden“, sagte die gefasst wirkende Frau. „Jetzt bin ich wieder stabil.“ Das Urteil ist rechtskräftig.

Credits: APA

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