Nach dem Tod eines psychisch kranken Häftlings in der niederösterreichischen Justizanstalt Hirtenberg ermittelt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt gegen zwölf Justizwachebeamte. Der Fall wirft schwere Fragen über den Umgang mit psychisch kranken Insassen auf.
Psychose in der Zelle
Der 30-jährige Michael R. (Name von der Redaktion geändert) saß wegen Gewalt- und Drogendelikten zunächst in der Justizanstalt Krems-Stein. Ende 2025 verschlechterte sich sein Zustand dramatisch. Nach Angriffen auf Justizwachebeamte diagnostizierte ein Arzt eine akute Psychose, wie die Wochenzeitung „Falter“ recherchiert hat. Anfang Dezember wurde der gelernte Mechaniker in die Justizanstalt Hirtenberg verlegt, um ihn von dort auf die Psychiatrie in Baden zu bringen.
Am 2. Dezember begutachtete ein Psychiater den Häftling und beschrieb ihn als „akut psychotisch, desorganisiert und nicht in der Lage, Gefahren für sich und andere einzuschätzen“. Der Mann halluzinierte akustisch, reagierte aggressiv und stellte eine akute Fremdgefährdung dar. Der Psychiater ordnete die Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit Videoüberwachung an.
Eskalation am Morgen des 3. Dezember
Was am Morgen des 3. Dezember 2025 in der Zelle geschah, ist zum Teil durch die Recherchen des „Falter“ dokumentiert. Bei der morgendlichen Kontrolle reagierte Michael R. nicht auf Zurufe der Beamten. Sechs Justizwachebeamte – darunter ein intern als „Rambo“ bekannter Revierinspektor und Kampfsportler sowie ein ehemaliger Mister-Austria-Teilnehmer – rüsteten sich mit Einsatzschild, Helm, Einwegschutzanzügen, ballistischen Westen und Anonymisierungshauben aus, bevor sie die Zelle betraten.
Die Zelle war nicht videoüberwacht. Bodycams zur Dokumentation solcher Einsätze stehen der Justizwache laut Justizministerium noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Das Projekt befinde sich in der „Ausrollphase“ und solle nun beschleunigt werden.
Schwere Verletzungen – Tod im Krankenhaus
Ein Gerichtsmediziner stellte dem „Falter“-Bericht zufolge massive Verletzungen am Leichnam fest: zahlreiche Gesichtsschädelbrüche, ein Schädel-Hirn-Trauma durch Einblutungen, Brüche am Oberkiefer, Jochbogen und an der Augenhöhle, einen Unterkiefer- und Kehlkopfbruch, beidseitige Serienrippenbrüche sowie einen Brustbeinbruch. Zudem wiesen Untersuchungen Blutungen in der Bauchwand, der Brusthöhle, im Rücken bis in den Gesäß- und Beckenbereich sowie an beiden Kniekehlen nach.
Nach dem Einsatz wurde der 30-Jährige zum Gefangenenbus gebracht. Während des Transports rutschte er – nicht angeschnallt – unter den Sitz und blieb reglos liegen. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde die Rettung alarmiert, berichtet oe24. Wenige Stunden später verstarb Michael R. im Krankenhaus Eisenstadt.
Familie erfuhr erst spät von den Umständen
Im Einsatzprotokoll wurde lediglich vermerkt, der Insasse habe sich bei einem Sturz selbst verletzt. Die Familie wurde von der Leiterin des Sozialen Dienstes der Justizanstalt – einer ausgebildeten Traumatherapeutin – über das Ableben informiert. Ihr wurde mitgeteilt, ihr Sohn sei an Herz- und Multiorganversagen gestorben.
Obwohl die Staatsanwaltschaft auf Hinweise von Whistleblowern bereits vor Ort in Hirtenberg ermittelte, erfuhr die Familie erst Ende Jänner durch einen Journalisten von den möglichen wahren Todesumständen. „Entweder das System hat hier versagt und diese Beamten hatten keine Einschulung dazu, oder die Beamten haben darauf gepfiffen“, sagte der Anwalt der Familie, Gerhard Jarosch von der Kanzlei Lansky, laut ORF.
Ermittlungen wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt gegen zwölf an dem Vorfall beteiligte Justizwachebeamte wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Ausnützung einer Amtsstellung. Sprecherin Petra Bauer bestätigte, dass noch keine Beschuldigteneinvernahme stattgefunden habe und das schriftliche Obduktionsgutachten weiterhin ausstehe.
Der Tatbestand der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang wird mit einem bis zu zehn Jahren Haft bedroht. Wird die Tat von einem Beamten unter Ausnützung seiner Amtstätigkeit begangen, kann das Höchstmaß der Strafe um die Hälfte überschritten werden – was Haftstrafen von 1,5 bis zu 15 Jahren bedeuten würde.
Politische Reaktionen und Aufklärungsforderungen
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wies im Ö1-Mittagsjournal den Vorwurf zurück, dass man das Ausmaß des Falles habe vertuschen wollen. Man werde die Ergebnisse der Untersuchungen genau analysieren und Schlussfolgerungen für Einsatztrainings und Schulungen ziehen. „Ich denke daran, dass wir auch eine unabhängige zweite Überprüfung der internen Vorgänge durchführen werden“, sagte Sporrer.
Die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) forderte: „Die kolportierten Vorwürfe sind lückenlos aufzuklären.“
Alma Zadić, stellvertretende Klubobfrau der Grünen und frühere Justizministerin, erklärte: „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, handelt es sich um einen Justizskandal, der dem Ansehen des Rechtsstaates schweren Schaden zufügt.“ Sporrer müsse sicherstellen, dass die Ermittlungen unabhängig und lückenlos geführt werden.
Der Chef der Justizwachegewerkschaft, Norbert Dürnberger (FCG), erklärte gegenüber der APA, dass nach seinem Wissensstand „die Kollegen auf Basis der gesetzlichen Grundlage gehandelt haben“. Er betonte zudem, dass die Sedierung eines Insassen gegen seinen Willen rechtlich nicht einfach möglich sei und ein Psychiater anwesend sein müsse. „Man braucht nicht glauben, dass in jeder Justizanstalt rund um die Uhr ein Arzt vor Ort ist“, sagte Dürnberger.
Das Justizministerium teilte mit: „Unabhängig vom Ermittlungsergebnis macht uns das Ableben des Insassen tief betroffen. Die Justiz ist sich ihrer hohen Verantwortung für alle Menschen in ihrer Obhut bewusst.“
Credits: APA
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