Ein Albtraum in Eis und Schnee erschüttert Österreich. Die 33-jährige Kerstin G. starb nur 50 Meter unter dem Gipfelkreuz des Großglockners, bei minus 20 Grad. Sie war mit ihrem erfahrenen Alpinisten-Freund Thomas P. (39) unterwegs. Doch er ließ sie in der Todesnacht allein zurück. Jetzt steht er vor Gericht – die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe.
Die eisige Todesnacht am höchsten Berg Österreichs
Was als romantisches Abenteuer geplant war, wurde zur tödlichen Falle. In der Nacht des 19. Januars startete das Paar gegen 20:50 Uhr den Aufstieg zum Gipfel. Eine extrem gefährliche Unternehmung bei eisigen Temperaturen und Dunkelheit. Kerstin G., die sich in sozialen Medien als „Winterkind“ und „Bergmensch“ beschrieb, war laut Staatsanwaltschaft eine unerfahrene Bergsteigerin. Sie war auf die Expertise ihres Freundes angewiesen, der die Tour geplant hatte.
Stundenlang kämpfte sich das Paar durch die Dunkelheit. Doch Kerstin G. wurde immer schwächer. Völlig erschöpft, unterkühlt und desorientiert, konnte sie nicht mehr weiter. Gegen 2 Uhr morgens ließ Thomas P. sie zurück, wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck berichtet. Schutzlos, den brutalen Bedingungen ausgesetzt. Ein Todesurteil.
Schwere Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Die Ermittler zeichnen ein schockierendes Bild der Ereignisse. Bereits um 22:50 Uhr flog ein Polizeihubschrauber in der Nähe, doch Thomas P. gab kein Notsignal ab. Erst um 1:35 Uhr morgens versuchte er, die Alpinpolizei zu kontaktieren, stellte sein Handy dann aber laut den Ermittlern auf lautlos. Um 2:30 Uhr wurde er von einer Webcam bereits allein beim Abstieg gefilmt, während Kerstin G. noch immer allein am Berg litt.
Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. „Die Frau fror zu Tode. Da der Angeklagte die Tour geplant hatte und alpin sehr erfahren ist, war er als verantwortlicher Führer anzusehen“, zitiert Oe24 aus der Anklageschrift. Laut einem Bericht der New York Post habe er es sogar unterlassen, sie mit Notfalldecken zu schützen.
Ein tragischer Unfall oder eiskalte Fahrlässigkeit?
Thomas P. Anwalt, Kurt Jelinek, weist die Vorwürfe entschieden zurück. Er spricht von einem „tragischen, schicksalhaften Unfall“. Sein Mandant habe niemanden im Stich gelassen. Doch die Öffentlichkeit und die Ermittler fragen sich: Warum hat er nicht früher Hilfe geholt? Hätte Kerstin G. überleben können, wenn er anders gehandelt hätte?
Die Geschichte wirft viele Fragen auf und löst im Internet heftige Debatten aus. War es eine fatale Fehleinschätzung oder grobe Fahrlässigkeit? Die Antwort auf diese Frage muss nun das Gericht finden. Der Prozess wird für Februar erwartet. Bei einer Verurteilung drohen Thomas P. bis zu drei Jahre Haft. Für Kerstin G. aber kam jede Hilfe zu spät.
Quellen: exxpress.at, NY Post, Daily Mail, Oe24, Heute, The Economic Times, BILD, Alpin.de, Spiegel Online
Neueste Kommentare