Wie die Innsbrucker Staatsanwaltschaft berichtet, sollen die 27-jährigen Eltern ihren Sohn über Monate hinweg seelisch und körperlich misshandelt haben. Ziel der Taten sei es gewesen, den Jungen möglichst qualvoll sterben zu lassen. Die Anklage wirft den Eltern vor, ihre Taten in Chats besprochen und mit Fotos sowie Videos dokumentiert zu haben. Der Bub wog vor seinem Tod bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern nur sieben Kilogramm – weniger als die Hälfte des Normalgewichts für sein Alter.
Dämonen und Reue: Die Aussagen der Eltern
Die Mutter erklärte ihre Taten mit der angeblichen Besessenheit des Kindes durch einen Dämon. Der Vater hingegen zeigte Reue und gab an, die Taten zu bereuen. Laut einem psychiatrischen Gutachten litten beide Eltern an Persönlichkeitsstörungen mit sadistischen Zügen, wurden jedoch als zurechnungsfähig eingestuft. Die Mutter wurde aufgrund der Gefahr einer Wiederholungstat in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen.
Der tragische Fund
Am 19. Mai 2024 wurde der Bub tot in seinem Bett aufgefunden. Der Vater alarmierte die Polizei, woraufhin eine Obduktion die Todesursache – Verhungern – bestätigte. Die Eltern wurden nach einem Aufenthalt in einem Krankenhaus festgenommen. Die drei Schwestern des Jungen, im Alter von einem, drei und sechs Jahren, zeigten keine Anzeichen von Mangelernährung und wurden inzwischen in Pflegefamilien untergebracht.
Täuschung der Großeltern
Um Verdacht zu vermeiden, besuchte der Vater weiterhin seine Eltern mit den drei Geschwistern des verstorbenen Kindes. Auf Nachfragen nach dem Verbleib des Enkels wurden den Großeltern Ausreden präsentiert.
Ein Fall, der fassungslos macht
Dieser Fall wirft viele Fragen auf: Wie konnte es so weit kommen, ohne dass die Familie zuvor auffällig wurde? Warum griff niemand ein? Die Ermittlungen und der bevorstehende Prozess werden hoffentlich Antworten liefern und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen.
Wie Die Presse berichtet, droht den Eltern eine lebenslange Haftstrafe. Der Verhandlungstermin vor dem Geschworenengericht steht noch aus, und die Anklage kann innerhalb von 14 Tagen beeinsprucht werden.
Quelle: die Presse
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