Teilzeit im Visier: Ab 1. Jänner gilt die Pflicht zur Arbeitszeitmeldung

Teilzeit im Visier: Ab 1. Jänner gilt die Pflicht zur Arbeitszeitmeldung

Teilzeit ist in Österreich beliebt wie nie – und gleichzeitig ein Dauerbrenner in politischen Debatten. Jetzt zieht Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die Zügel an: Ab 1. Jänner müssen Arbeitgeber:innen bei jeder Anmeldung nicht nur das Dienstverhältnis, sondern auch die genaue vereinbarte Wochenarbeitszeit samt möglicher Überstunden angeben. Wie SN/APA berichtet, soll damit endlich Klarheit geschaffen werden, wie viele Stunden tatsächlich gearbeitet werden. Schumann spricht von einem „Meilenstein für mehr Transparenz“.

Der Hintergrund: Bisher klaffte oft eine Lücke zwischen vereinbarter und real geleisteter Arbeitszeit – was die politische Diskussion um Teilzeit verzerrte. Mit der neuen Pflicht haben Arbeitnehmer:innen mehr Kontrolle, und die Behörden erhalten belastbare Daten für eine sachliche Debatte. Spätestens 2026, so Schumann, werde es keine Grauzonen mehr geben.

Doch nicht alle sind begeistert: In der ÖVP gibt es unterschiedliche Töne. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer warnt vor „grundloser Teilzeit“, während Generalsekretär Nico Marchetti ein Recht auf Vollzeit ins Spiel bringt, wenn Überstunden die Regel sind. Damit bleibt das Thema politisch brisant – auch nach Inkrafttreten der neuen Regelung.

Credits: APA

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