Teilpension ab 2026: So funktioniert der sanfte Übergang in den Ruhestand

Teilpension ab 2026: So funktioniert der sanfte Übergang in den Ruhestand

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt in Österreich eine neue Regelung in Kraft, die älteren Arbeitnehmern eine flexible Kombination aus Arbeit und Pension ermöglicht. Sozialministerin Korinna Schumann präsentierte die Details zur sogenannten Teilpension, die vor allem eines verspricht: mehr Flexibilität und eine sanfte Landung in den Ruhestand.

Was ist die Teilpension?

Die Teilpension richtet sich an Personen, die Anspruch auf eine reguläre oder vorzeitige Alterspension haben, aber nicht sofort vollständig aus dem Berufsleben ausscheiden möchten. Stattdessen können sie ihre Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren und erhalten für die verbleibende Zeit eine anteilige Pension. Wie das Sozialministerium erklärt, bleibt das Pensionskonto für den nicht genutzten Teil weiterhin aktiv, was sich positiv auf die endgültige Pensionshöhe auswirkt.

Wer kann die Teilpension nutzen?

Laut der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) stehen die Optionen für folgende Pensionsarten offen:

  • Korridorpension (ab 62 Jahren, ab 2026 schrittweise auf 63 Jahre angehoben),
  • Langzeitversichertenpension (ab 62 Jahren),
  • Schwerarbeitspension (ab 60 Jahren),
  • Alterspension (Frauen ab 61, Männer ab 65 Jahren).

Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist Voraussetzung. Für Beamte gelten zusätzliche Regelungen, wie die GÖD betont.

Wie wird die Teilpension berechnet?

Die Höhe der Teilpension richtet sich nach dem Ausmaß der Arbeitszeitreduktion:

  • 25 bis 40 % Arbeitszeitreduktion: 25 % der Pensionsgutschrift,
  • 41 bis 60 % Arbeitszeitreduktion: 50 % der Pensionsgutschrift,
  • 61 bis 75 % Arbeitszeitreduktion: 75 % der Pensionsgutschrift.

Die verbleibende Arbeitszeit wird weiterhin regulär entlohnt, und die Pensionsbeiträge fließen weiter in das Konto ein. Beim endgültigen Pensionsantritt wird die volle Pension berechnet.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ministerin Schumann betonte gegenüber oe24.TV, dass die Teilpension nicht nur den Arbeitnehmern zugutekommt, sondern auch dem Arbeitsmarkt. „Mit der Teilpension schaffen wir eine Möglichkeit, Fachkräfte länger im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, so Schumann. Auch die GÖD sieht in der Regelung eine Chance, den Übergang in den Ruhestand gleitend und sozial verträglich zu gestalten.

Sonderregelungen für Lehrer

Für Lehrkräfte gibt es aufgrund ihrer besonderen Arbeitszeitmodelle angepasste Regelungen. So kann die Unterrichtsverpflichtung in Bandbreiten reduziert werden, etwa auf 25 bis 35 Prozent oder 45 bis 55 Prozent der regulären Stunden.

Quellen: oe24.at, Sozialministerium, WKO, GÖD
Credits: APA

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