Studiengebührenbefreiung für Ukrainer bleibt bestehen

Studiengebührenbefreiung für Ukrainer bleibt bestehen

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022 sind ukrainische Studierende in Österreich von den Studiengebühren befreit. Laut dem Wissenschaftsministerium betrifft dies aktuell rund 5.400 Studierende, von denen 85 Prozent an öffentlichen Universitäten eingeschrieben sind. Die regulären Gebühren für Nicht-EU-Bürger in Höhe von 751,92 Euro pro Semester werden entweder erlassen oder rückerstattet.

Ministerien übernehmen die Kosten

Die durch die Gebührenbefreiung entstehenden finanziellen Ausfälle werden von den zuständigen Ministerien kompensiert. Dies betrifft ausschließlich öffentliche Universitäten und Pädagogische Hochschulen. Fachhochschulen und private Hochschulen sind von dieser Regelung ausgenommen, bieten jedoch teilweise eigene Unterstützungsmaßnahmen an.

Gebührenregelung für andere Studierende

Für österreichische und EU-Studierende fallen Studiengebühren erst an, wenn die vorgesehene Studiendauer um mehr als zwei Semester überschritten wird. Drittstaatsangehörige hingegen müssen ab dem ersten Semester Gebühren zahlen, die doppelt so hoch sind wie die regulären Beiträge.

Quellen: exxpress.at
Credits: APA

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