Strengere Regeln ab 28. April: Wer in Österreich jetzt noch eine Waffe kaufen darf

Strengere Regeln ab 28. April: Wer in Österreich jetzt noch eine Waffe kaufen darf

Ab dem 28. April weht in Österreich ein anderer Wind für alle, die eine Schusswaffe kaufen wollen. Der zweite Teil der Waffengesetz-Novelle tritt in Kraft. Das Ziel der Regierung ist klar formuliert: Mehr Sicherheit auf unseren Straßen. Die Politik zieht die Zügel nach dem furchtbaren Amoklauf von Graz im Juni 2025, bei dem zehn Menschen getötet wurden, noch einmal kräftig an.

Erst ab 25 Jahren an die Waffe

Wer künftig eine Pistole oder einen Revolver (Kategorie A und B) erwerben möchte, muss sich gedulden. Das Mindestalter steigt von 21 auf 25 Jahre. Auch bei Gewehren der Kategorie C wird das Alter von 18 auf 21 Jahre angehoben. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: Wer die Waffe für seinen Beruf zwingend braucht, etwa als Jäger oder Sportschütze, darf sie weiterhin früher kaufen.

Harte Hürden beim Psychotest

Einfach so an eine Waffe zu kommen, wird in Zukunft deutlich schwerer. Laut einer Aussendung via OTS wird die psychologische Eignungstestung massiv verschärft. Es reicht nicht mehr, nur ein einfaches Gutachten vorzulegen. Ein verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne, neue Testverfahren sollen sicherstellen, dass zukünftige Waffenbesitzer auch wirklich verlässlich sind. Man schließe nicht die Tür für den legalen Waffenbesitz, sondern gebe den Schlüssel nur noch denjenigen, die absolut vertrauenswürdig sind, erklärte Staatssekretär Jörg Leichtfried dazu.

Mehr Macht für die Polizei vor Schulen

Besonders sensible Bereiche bekommen ab sofort mehr Schutz. Die Polizei erhält erweiterte Kontrollbefugnisse im direkten Umkreis von Schulen und Kindergärten, wie die OÖ Nachrichten berichten. Das Innenministerium reagiert damit direkt auf die Schreckenstat von Graz. Der damalige Schütze besaß seine Waffen völlig legal, obwohl ihm bei der Stellung bereits psychologische Auffälligkeiten attestiert worden waren. Solche fatalen Lücken soll das neue Gesetz nun endgültig schließen.

Quelle: oe24, OTS, OÖ Nachrichten, Kronen Zeitung

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