Die neue Steuerbegünstigung für Überstunden ist durch – doch sie spaltet das Parlament. Während die Regierungsparteien von einem wichtigen Signal für Leistungsträger sprechen, hagelt es von den Grünen scharfe Kritik. Der Grund: Laut Budgetdienst profitieren vor allem besserverdienende Männer von der Maßnahme. Frauen in Teilzeit gehen weitgehend leer aus.
Finanzausschuss winkt höhere Freibeträge durch
Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am Dienstag eine neue Regelung für steuerfreie Überstunden beschlossen, wie oe24 berichtet. Ab 2026 bleiben Zuschläge für bis zu 15 Überstunden pro Monat in Höhe von maximal 170 Euro steuerfrei. Ursprünglich war für 2026 eine Reduktion auf 120 Euro für höchstens zehn Überstunden vorgesehen.
Parallel dazu wurde auch eine steuerliche Anpassung bei Feiertagsarbeit beschlossen. Bis zu 400 Euro Feiertagsentgelt bleiben künftig pro Monat steuerfrei, wie die offizielle Regierungsvorlage auf oesterreich.gv.at erläutert. Nur darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Lohnsteuer.
105 Millionen Euro Mindereinnahmen
Aus den höheren steuerfreien Überstundenzuschlägen resultieren 2026 Mindereinnahmen von 105 Millionen Euro, geht aus einer aktuellen Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes hervor, wie MeinBezirk meldet. Die Änderungen bei der Feiertagsarbeit führen zu weiteren Mindereinnahmen von etwa 40 Millionen Euro pro Jahr.
Die Regierung hatte sich Mitte Dezember nach einer koalitionsinternen Debatte auf die neue Freibetragshöhe geeinigt, wie ORF.at berichtet. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte im Herbst auf eine Beibehaltung des angehobenen Freibetrags gedrängt, der mit Ende 2025 eigentlich auslaufen sollte.
Budgetdienst analysiert Verteilungswirkung
Die brisanten Details liefert die Verteilungsanalyse des Budgetdienstes. Etwa 90 Prozent des Entlastungsvolumens entfällt auf Haushalte in der oberen Einkommenshälfte, wie oe24 berichtet. Knapp 40 Prozent kommen dem obersten Einkommensdezil zugute.
Noch deutlicher ist die geschlechtsspezifische Verteilung: Etwa 80 Prozent des Volumens kommt Männern zugute, wie Ad-hoc-news berichtet. Der Grund ist einfach: Männer leisten mehr Überstunden und erzielen im Durchschnitt höhere Einkommen als Frauen.
Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt
Das strukturelle Problem der Regelung liegt in ihrer Definition: Die Steuerbegünstigung gilt erst für Stunden, die über eine Vollzeitstelle hinausgehen, wie Pressefeuer erläutert. Mehrarbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten – also Stunden, die über die vereinbarte Teilzeitarbeitszeit hinausgehen, aber noch unter der Vollzeitnorm liegen – sind nicht begünstigt.
Damit sind Teilzeitbeschäftigte strukturell benachteiligt. In Österreich arbeiten besonders viele Frauen in reduzierter Stundenzahl, oft wegen unbezahlter Care-Arbeit wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen.
Der A&W-Blog der Arbeiterkammer analysiert: „Die Nichtbegünstigung von Mehrarbeitszuschlägen für Teilzeitbeschäftigte führt dazu, dass die bestehende Regelung in erster Linie männlichen Erwerbstätigen zugutekommt, da diese vorwiegend Vollzeit arbeiten und das Gros der Überstunden leisten.“
Grüne: „Weder budget- noch arbeitsmarktpolitisch sinnvoll“
Scharfe Kritik an der Neuregelung üben die Grünen. „Wir halten eine weitere Ausweitung steuerbegünstigter Überstunden weder aus einer budget- noch aus einer arbeitsmarktpolitischen Perspektive für sinnvoll und angebracht“, so der Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza, in einem schriftlichen Statement.
Koza bemängelt zudem, dass die gesetzlich vorgesehene Evaluierung der Ausweitung der steuerfreien Überstundenzuschläge der letzten Jahre fehle. „Im Gesetz ist eine Wirkungsanalyse auf Arbeitsmarkt, Verteilung und Einkommen vorgesehen“, kritisiert der Grünen-Politiker gegenüber oe24.
Entwicklung seit 2023
Die steuerliche Begünstigung von Überstunden wurde im Zuge der Abschaffung der kalten Progression 2023 bereits deutlich ausgeweitet, wie Vol.at berichtet. Der monatliche steuerfreie Höchstfreibetrag wurde für die Jahre 2024 und 2025 befristet von zuvor 86 Euro auf 200 Euro für maximal 18 Überstunden angehoben.
Ohne die neue Regelung wäre der Freibetrag 2026 auf 120 Euro für zehn Überstunden zurückgefallen. Mit der jetzt beschlossenen Anpassung bleibt die Begünstigung teilweise erhalten – allerdings auf etwas niedrigerem Niveau als in den Vorjahren.
Feiertagsarbeit: Rückkehr zur alten Praxis
Bei der Feiertagsarbeit geht es um eine steuerliche Klarstellung. Das Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit an Feiertagen gilt wieder als steuerlicher Zuschlag und nicht als normales Arbeitsentgelt, wie MeinBezirk meldet.
Diese Änderung wurde nötig, weil ein Urteil des Bundesfinanzgerichts vom 19. Dezember 2024 dazu geführt hatte, dass das Feiertagsarbeitsentgelt seit 1. Jänner 2025 einheitlich steuerpflichtig zu behandeln ist, wie oesterreich.gv.at erklärt. Dies hätte einen Nettolohnverlust für Arbeitnehmer bedeutet, deren Arbeitgeber das Feiertagsarbeitsentgelt zuvor steuerfrei behandelt hatten.
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) betont laut oe24, mit der Rückkehr zur gängigen Verwaltungspraxis beim Sonn- und Feiertagsentgelt gebe es eine Vereinfachung der Lohnverrechnung und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen.
Wissenschaftliche Zweifel an der Wirksamkeit
Auch aus wissenschaftlicher Sicht ist die Maßnahme umstritten. Der A&W-Blog verweist auf eine französische Studie aus dem Jahr 2014: Frankreich hatte 2007 im Zuge einer Steuerreform ebenfalls Steuerbefreiungen für Überstunden eingeführt. Die Ökonomen Pierre Cahuc und Stéphane Carcillo erforschten die Effekte.
Ihr Ergebnis: Die Maßnahme führte nicht zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens, sondern zog in erster Linie Mitnahmeeffekte nach sich. Genau diese Gefahr sehen Kritiker auch in Österreich.
„Nicht davon auszugehen ist, dass diese Maßnahme zu einer Erhöhung des Arbeitsvolumens führt, sondern in erster Linie Mitnahmeeffekte nach sich zieht“, analysiert der A&W-Blog. „Zudem wären vor allem besserverdienende Männer Begünstigte dieser Reform, während viele Arbeitnehmer gar nicht oder nur sehr eingeschränkt profitieren könnten.“
Regierung verteidigt Maßnahme
Die Regierungsparteien halten dagegen. Die Maßnahme solle Mehrarbeit attraktiver machen und dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken, wie Ad-hoc-news berichtet. Der Freibetrag von 170 Euro für 15 Stunden sei ein „wichtiges Signal“ für Leistungsträger.
Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS stimmte für die Regelung. Neben den Grünen äußerte auch die FPÖ Bedenken, wie Pressefeuer meldet.
Befristung bis Ende 2026
Die beschlossene Regelung ist zunächst auf das Jahr 2026 befristet. Ab dem Kalenderjahr 2027 soll der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag wieder maximal 120 Euro für die ersten zehn Überstunden betragen, wie oesterreich.gv.at aus der Regierungsvorlage zitiert.
Es wird erwartet, dass die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die finanzielle Situation der Arbeitnehmer genau beobachtet werden, um gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen, wie Pressefeuer berichtet.
Aufrollung bis Ende Mai möglich
Für die Monate Jänner 2026 bis zur Kundmachung des Gesetzes beziehungsweise zur Anpassung der Lohnverrechnungssoftware können die neuen Regelungen im Rahmen einer Aufrollung berücksichtigt werden, wie die Regierungsvorlage vorsieht. Diese muss spätestens bis Ende Mai 2026 vom Arbeitgeber durchgeführt werden.
Die Kernfrage bleibt unbeantwortet
Ob die steuerliche Begünstigung von Überstunden tatsächlich zu mehr Arbeitsstunden führt oder nur Steuern umschichtet, ohne dass zusätzliche Arbeitsleistung erbracht wird – diese Frage bleibt vorerst unbeantwortet. Die von den Grünen geforderte Evaluierung der bisherigen Ausweitung fehlt weiterhin.
In Zeiten budgetärer Engpässe, so der A&W-Blog, sollte vielmehr darauf geachtet werden, staatliche Mittel treffsicher und effizient einzusetzen. Ob 145 Millionen Euro Steuerausfall pro Jahr für eine Maßnahme, die vor allem besserverdienende Männer begünstigt, dieser Maxime entspricht, bleibt politisch umstritten.
Quellen: oe24, MeinBezirk, Pressefeuer, Vol.at, Ad-hoc-news, ORF.at, oesterreich.gv.at, A&W-Blog, Parlament Österreich (Budgetdienst), WKO
Credits: APA
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