Steuer-Irrsinn ab Juli: Bäcker zahlen für Entlastung der Konsumenten

Steuer-Irrsinn ab Juli: Bäcker zahlen für Entlastung der Konsumenten

In einer Woche tritt die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel in Kraft – doch für Österreichs Bäckereien ist die gut gemeinte Maßnahme ein bürokratisches Desaster.

Die Logik des Gesetzes und ihre Grenzen

Ab 1. Juli 2026 gilt für zahlreiche Grundnahrungsmittel ein neuer Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent statt bisher 10 Prozent. Butter fällt darunter. Die Semmel fällt darunter. Eine fertig belegte Buttersemmel – also Semmel aufgeschnitten, Butter hineingestrichen – fällt nicht darunter und bleibt bei 10 Prozent, wie das Bundesministerium für Finanzen in einem eigens publizierten Fragenkatalog klarstellt, den die Landwirtschaftskammer Kärnten dokumentiert. „Die Semmel und die Butter werden künftig mit 4,9 Prozent besteuert. Eine Buttersemmel aber mit zehn Prozent“, sagt Michael Dacho, Inhaber der Klosterneuburger Bäckerei Dacho, gegenüber meinbezirk.at. Dieses Beispiel steht stellvertretend für die gesamte Problematik.

Der Fettgehalt entscheidet

Dahinter steckt ein komplexes Abgrenzungssystem. Maßgeblich für die steuerliche Einstufung von Backwaren ist die sogenannte Kombinierte Nomenklatur der EU – das Warenklassifikationssystem des Zolls. Für Brot und Gebäck gilt laut WKÖ konkret: Liegt der Fettgehalt in der Trockenmasse über fünf Prozent, bleibt es beim Steuersatz von 10 Prozent. Liegt er darunter, gilt 4,9 Prozent. „Zum Beispiel die Handsemmel fällt drunter. Das Kürbiskernweckerl leider nicht, weil da ist der Fettgehalt durch die Kürbiskerne zu hoch“, erklärt der Chef der Wiener Bäckerei Felzl gegenüber Ö1, wie heute.at berichtet. Mohnweckerl, Sonnenblumenkernbrote und ähnliche Produkte erfordern laut heute.at ebenfalls Nachrechnen. Dazu kommen weitere Kuriositäten: Roggen als ganzes Korn bleibt bei 10 Prozent, derselbe Roggen gemahlen zu Mehl fällt auf 4,9 Prozent. Joghurt mit Schokostücken bleibt bei 10 Prozent, bestimmte Fruchtvarianten nicht.

Kassensystem für 5.000 Euro, hunderte Produkte neu kategorisieren

Für die rund 1.300 Bäckereien in Österreich bedeutet das nach WKÖ-Angaben einen erheblichen Mehraufwand: Tausende Produkte müssen neu bewertet, Registrierkassen, Warenwirtschaftssysteme und Buchhaltung angepasst werden. Dacho beziffert die Kosten für neue Hardware und Software für seine zwei Filialen auf rund 5.000 Euro, wie meinbezirk.at berichtet. Manche älteren Kassensysteme können den neuen Steuersatz mit Kommastelle technisch gar nicht verarbeiten und müssen komplett ausgetauscht werden, wie die Landwirtschaftskammer Kärnten festhält. „Ich brauche für jedes von der Steuersenkung betroffene Produkt den alten Satz heraus- und den neuen von 4,9 Prozent wieder hineinrechnen. Das ergibt, weil wir nur wenige Euro pro Produkt verlangen, oft drei oder mehr Stellen hinter dem Komma“, erklärt Dacho laut meinbezirk.at. Eine Bäckerin aus Niederösterreich berichtet der Kronen Zeitung laut heute.at, sie habe allein drei Stunden mit einem EDV-Techniker an der Kassenprogrammierung gesessen.

WKÖ und Bäckerinnung üben scharfe Kritik

Bäckerinnungsmeister Martin Vallant findet gegenüber meinbezirk.at klare Worte: „Niemand versteht, warum eine Bäckerei plötzlich zolltarifliche Detailfragen lösen muss, um eine Semmel richtig zu besteuern. Das ist lebensfremd und verursacht enormen Aufwand – vor allem für kleine und mittlere Betriebe.“ Man unterstütze die Konsumenten-Entlastung grundsätzlich, so Vallant: „Wir verwehren uns keineswegs gegen die Entlastungspläne. Das kann aber nicht auf Kosten jener Betriebe erfolgen, die sie umsetzen sollen!“ WKÖ-Gewerbespartenobmann Peter Storfer ergänzt: „Anstatt ihnen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten den Rücken zu stärken, werden sie mit einem kaum nachvollziehbaren Regelwerk belastet. Das ist das Gegenteil von Entbürokratisierung.“

Die niederösterreichische Bäckerin bezweifelt laut heute.at sogar, ob die versprochene Konsumenten-Entlastung überhaupt ankommt: Wegen der Mehrkosten durch die Umstellung könne sie ihre Produkte womöglich gar nicht günstiger anbieten.

Einordnung der Redaktion

Das Buttersemmel-Dilemma ist kein Randproblem, sondern symptomatisch für eine Maßnahme, die politisch gut gemeint ist, aber handwerklich schlecht umgesetzt wurde. Dass Semmel und Butter einzeln begünstigt sind, zusammen aber nicht, ist kein Versehen des Gesetzes, sondern Konsequenz der EU-Zollnomenklatur als Abgrenzungssystem – ein System, das für Zölle auf Industriegüter entwickelt wurde, nicht für die Rezepturen kleiner Bäckereien. Dass die Regierung dieses System ohne ausreichende Vorlaufzeit und ohne praxistaugliche Erklärungen für Kleinbetriebe eingeführt hat, macht aus einer theoretisch einfachen Steuersenkung eine bürokratische Belastung für genau jene Branchen, die sie entlasten sollte. Staatssekretär Schellhorn, der gerade seinen offenen Brief über Entbürokratisierung schrieb, dürfte kaum eine bessere Illustration für sein Kernproblem finden.

Credits: Christopher Dunker, BKA

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