Sporrers Gefängnisversprechen: Angekündigt im Dezember – noch immer nicht in Planung

Sporrers Gefängnisversprechen: Angekündigt im Dezember – noch immer nicht in Planung

Justizministerin Anna Sporrer versprach im Dezember 2025, 2026 zwei neue Justizanstalten im Westen Österreichs anzugehen. Fünf Monate später: Kein Grundstück, keine Finanzierung, keine konkreten Pläne. Exxpress deckt die Lücke zwischen Ankündigung und Wirklichkeit auf.

Das Versprechen: Zwei Neubauten bis 2026

Im Dezember 2025 setzte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) einen klaren Akzent. Wie die APA und übereinstimmend Salzburger Nachrichten, Der Standard und oe24 berichteten, kündigte Sporrer im Gespräch mit der APA an, im Jahr 2026 „gleich zwei Bauvorhaben auf den Weg bringen“ zu wollen: eine neue Justizanstalt sowie – wenn möglich – ein forensisch-therapeutisches Zentrum „im Westen“ Österreichs. Gespräche mit dem Finanzminister seien bereits „avisiert“, hieß es damals. Dass der Bau Sporrers Amtszeit überdauern würde, räumte die Ministerin selbst ein.

Die Dringlichkeit war und ist real: Wie der ORF berichtete, bezeichnete Sporrer die Lage in den Strafanstalten als „ernst“ – mit Überbelag und Personalmangel. Bei der Justizanstalt Josefstadt wurde auf einer Jugendabteilung das Abendessen bereits um 13:30 Uhr ausgegeben. Rund fünf Prozent der Justizwache-Planstellen sind unbesetzt, im nicht-exekutiven Bereich sogar elf Prozent.

Fünf Monate später: Nichts in Planung

Wie exxpress.at nun berichtete, sind die angekündigten Neubauten trotz der Dringlichkeit noch nicht einmal in Planung. Weder Grundstücke noch Finanzierungen sind fix – das Justizministerium konnte auf Anfrage keine konkreten Planungsschritte vorweisen. Was im Dezember als „Start 2026″ präsentiert wurde, ist bisher eine leere Ankündigung geblieben.

Das ist umso bemerkenswerter, als Sporrer damals betonte, Gespräche mit dem Finanzminister seien bereits im Gang. Aus dem Doppelbudget 2027/28 – das in der vergangenen Woche beschlossen wurde – sind für neue Justizanstalten im Westen keine gesonderten Mittel bekannt. Die Finanzierungsfrage bleibt offen.

Fußfessel und bedingte Entlassung als Notlösung

Als kurzfristige Entlastungsmaßnahmen setzt die Regierung auf die ausgeweitete elektronische Fußfessel – nun auch bei zwei Jahren Reststrafe möglich statt einem – und auf bedingte Entlassungen. Wie die APA berichtete, befinden sich aktuell rund 360 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest, pro Jahr kommen laut Sporrer rund 150 weitere dazu. Die Ministerin selbst räumte ein: „Das kann nur eine von mehreren Entlastungen sein angesichts der tatsächlichen Zahlen.“

Wie menschenundrechte.at in einer Analyse festhielt, birgt die reine Kapazitätserhöhung durch Neubauten außerdem die Gefahr, dass der politische Druck sinkt, echte Alternativen zur Haft auszubauen.

Credits: APA

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