Die geplante Sozialhilfereform hat einen Anhang, der Spitzenverdiener betrifft: Laut einem Entwurf, der der APA vorliegt, soll der höchste Steuersatz von 55 Prozent künftig nicht mehr erst ab einer Million Euro, sondern schon ab 500.000 Euro Jahreseinkommen gelten. Mit dem Geld sollen einkommensschwache Familien entlastet werden.
Was konkret geändert werden soll
Laut den Unterlagen, über die mehrere Medien unter Berufung auf die APA berichten, liegt der Vorschlag begleitend zum Sozialhilfe-Entwurf des SPÖ-geführten Sozialministeriums vor. Stammen soll er aus dem ebenfalls SPÖ-geführten Finanzministerium. Geregelt würde er nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, sondern im Einkommensteuergesetz. Im Entwurf heißt es: „Mit der gegenständlichen Novellierung soll die Anwendbarkeit des Steuersatzes auf Einkommensteile über 500.000 Euro (statt bisher über 1 Million Euro) vorgesehen werden.“ Außerdem soll die derzeitige Befristung dieser Steuerstufe bis 2029 fallen, der Satz würde also unbefristet gelten. Die neue Grenze soll nicht an die Inflation angepasst werden.
Wen das trifft
Betroffen wären nur sehr wenige Menschen, und auch bei ihnen nicht das ganze Einkommen: Die 55 Prozent gelten nur für jenen Teil, der über der Grenze liegt. Bisher wird der Einkommensteil zwischen 500.000 Euro und einer Million mit 50 Prozent besteuert. Wer mindestens eine Million Euro im Jahr verdient, würde durch die Änderung also höchstens 25.000 Euro mehr Steuer zahlen – fünf Prozentpunkte auf 500.000 Euro.
Wofür das Geld verwendet werden soll
Gegenfinanziert werden soll damit die Erhöhung des sogenannten Kindermehrbetrags von derzeit 700 auf 1.000 Euro pro Kind und Jahr. Diese Leistung erhalten Eltern mit geringem Einkommen, bei denen der „Familienbonus Plus“ – ein Steuerabsetzbetrag von bis zu 2.000 Euro pro Kind – ins Leere geht, weil sie zu wenig Lohnsteuer zahlen. Begründet wird die Erhöhung in den Erläuterungen damit, dass Familien mit niedrigem Einkommen „von Preissteigerungen bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung besonders betroffen“ seien. In Kraft treten soll die Neuerung ab 2027. Zur Größenordnung: Laut Finanzministerium wurde der Kindermehrbetrag 2022, als er noch bei höchstens 550 Euro lag, an rund 43.400 Personen für rund 93.000 Kinder ausgezahlt.
Noch lange nicht beschlossen
Ob der Vorschlag hält, ist offen. Der Sozialhilfe-Entwurf von Ministerin Korinna Schumann (SPÖ) liegt derzeit zur Abstimmung bei den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS. Die ÖVP hatte den Entwurf bereits Anfang September kritisiert, ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger forderte unter anderem degressive Kindersätze. Eine Reaktion von ÖVP oder NEOS auf den Steuervorschlag findet sich in den bisherigen Berichten noch nicht. Auch der oe24-Titel „SPÖ will …“ ist mit Vorsicht zu lesen: Es handelt sich um einen Vorschlag in einem Entwurf, nicht um einen Beschluss der Partei oder der Regierung.
Credits: Parlamentsdirektion / Thomas Topf
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