Österreichs Strafvollzug steckt in der Klemme. Wie Heute.at auf Basis einer parlamentarischen Anfrage von FPÖ-Nationalrat Christian Lausch an Justizministerin Anna Sporrer berichtet, sind die heimischen Justizanstalten zu 83 bis 120 Prozent ausgelastet — die Justizanstalt Linz führt das traurige Ranking mit 120 Prozent an, auch Wien-Josefstadt, Salzburg und Korneuburg liegen deutlich über der Kapazitätsgrenze. Rund 10.000 Insassen treffen auf eine offizielle Kapazität von etwa 8.300 Haftplätzen.
Regierung setzt auf frühere Entlassungen und Fußfesseln
Die Antwort der Regierung: Das Bewährungshilfegesetz wurde reformiert. Wie kosmo.at und Rechtsanwaltskanzlei MPW auf Basis der Gesetzesnovelle berichten, können Straftäter die elektronische Fußfessel nun bereits zwei Jahre vor dem regulären Haftende beantragen — eine Verdoppelung des bisherigen Zeitraums. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für bedingte Entlassungen ab der Hälfte der Haftzeit gelockert. Bis Ende der Koalitionsperiode 2029 sollen diese Maßnahmen insgesamt fünf Milliarden Euro an Budgeteinsparungen bringen. Das Justizministerium betont offiziell, die Reform ziele nicht primär auf Entlastung der Gefängnisse ab, sondern auf bessere Resozialisierung.
Die unbequemen Zahlen: Jeder Neunte wird wieder rückfällig
Genau hier setzt die Kritik an. Wie die Kronen Zeitung auf Basis einer parlamentarischen Anfrage von FPÖ-Abgeordnetem Lausch enthüllt, liegt die sogenannte Wiederkehrquote — also eine neuerliche Haftstrafe nach einer früheren Entlassung — bei Fußfesselträgern bei rund elf Prozent: jeder neunte wird wieder rückfällig. Bei bedingten Entlassungen sind es sogar knapp 16 Prozent. Lausch, selbst gelernter Justizwachebeamter, kommentiert das gegenüber der Krone klar: „Bei dieser hohen Rückfallquote im Strafvollzug greift eine bedingte Entlassung nicht.“
Fußfessel von 75 auf 150 — reicht das?
Auch die geplante Ausweitung der Fußfesseln hält Lausch für unzureichend. Eine Erhöhung von derzeit 75 auf 150 gleichzeitig aktive Fußfesseln werde die strukturelle Überfüllung der Gefängnisse nicht lösen. Wie exxpress.at auf Basis eines Interviews mit Lausch berichtet, fordert der FPÖ-Abgeordnete stattdessen die Überstellung von mindestens 1.000 ausländischen Häftlingen zur Strafverbüßung in ihre Herkunftsländer — das spare sofort Kosten und sei nachhaltiger als die aktuellen Maßnahmen. Laut Lausch kostet ein Häftling den Staat im Schnitt rund 200 Euro pro Tag.
Richter und Experten sehen es differenzierter
Nicht alle teilen die düstere Einschätzung der FPÖ. Das Justizministerium selbst verweist darauf, wie kosmo.at festhält, dass das Bundesministerium für Justiz (BMJ) die Rückfallquote bei bedingten Entlassungen als deutlich geringer bewertet als bei Entlassungen nach vollständig verbüßter Strafe — weil bei bedingten Entlassungen die nachgehende Betreuung durch Bewährungshilfe greift. Richter Friedrich Forsthuber, Obmann der Strafrechtsgruppe der Richtervereinigung, prognostiziert laut kosmo.at zudem, dass bereits im ersten Umsetzungsjahr rund 400 Häftlinge früher entlassen werden könnten — ob das die Sicherheit senkt oder die Resozialisierung fördert, sei eine offene Frage.
Fakt ist: Die Reform löst das Platzproblem nicht strukturell, sondern verlagert es. Ob sie dabei die öffentliche Sicherheit erhöht oder nur das Budget entlastet, werden die kommenden Monate zeigen.
Quellen:
- Kronen Zeitung (krone.at): Parlamentarische Anfrage Lausch / Justizministerin Sporrer — Rückfallquoten (März 2026)
- Heute.at: Zahlen enthüllen – so voll sind Österreichs Gefängnisse (August 2025)
- exxpress.at: FPÖ-Lausch: Gefängnisse am Limit (Februar 2026)
- kosmo.at: Reform bedingte Haftentlassung Österreich: Neuerungen 2026
- MPW Rechtsanwälte (mpw-rechtsanwaelte.com): Bedingte Entlassung: welche Neuregelungen seit dem 01.01.2026?
- Bundesministerium für Justiz (bmj.gv.at): Bedingte Entlassung: Instrument mit doppelter Kontrolle
- Justiz.gv.at: Entlassung von Insassen
- Österreichisches Parlament: Rechnungshofausschuss: Personalengpässe bei hoher Auslastung der Gefängnisse (2024)
Credits: APA
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