Die Bundesregierung ist sich weitgehend einig, jetzt sind die Länder am Zug. Am Donnerstag lädt Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) die Vertreter der neun Bundesländer ein, um grünes Licht für die “Sozialhilfe Neu” zu holen. Klar zeichnet sich schon ab, wen die Reform am härtesten trifft: Familien mit vielen Kindern und Erwachsene, die als nicht integriert gelten.
Der Fahrplan
Geht alles glatt, soll das Grundsatzgesetz am Freitag in Begutachtung gehen, wie der “Standard” berichtet. In Kraft treten soll die Reform mit 1. Jänner 2027. Der Bund gibt dabei nur den Rahmen vor, die Länder setzen die Sozialhilfe mit eigenen Ausführungsgesetzen um und zahlen sie auch aus. Ohne ihre Zustimmung wird es deshalb schwierig. Laut oe24 sollen sich vor allem Länder, in denen die FPÖ mitregiert, gegen eine Regelung sperren, die bei ihnen zu höheren Leistungen führen könnte.
Wien muss kürzen
Am deutlichsten spüren dürften die Reform Familien mit vielen Kindern. Laut “Standard” muss Wien seine Zuschläge für Kinder kürzen, darf aber über dem Niveau jener Länder bleiben, in denen ÖVP und FPÖ regieren. Hintergrund sind die bisher sehr unterschiedlichen Regeln: Wien, Salzburg, Kärnten und das Burgenland zahlen laut “Heute” für jedes Kind gleich viel, die übrigen Länder staffeln die Beträge degressiv – je mehr Kinder, desto weniger Geld für jedes weitere. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte nach dem Regierungsgipfel angekündigt: “Fälle wie jene der 9.000-Euro-Familien in Wien darf und wird es künftig nicht mehr geben.” Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) betonte laut APA, Wien habe ein bundesweit einheitliches Gesetz immer befürwortet, bei den Integrationspflichten seien aber noch viele Fragen offen.
Rund 70 Prozent in der “Integrationsphase”
Hart trifft es auch Erwachsene, die als nicht integriert gelten. Neu ist die “Integrationsphase”, eine Kernforderung der ÖVP. Wer neu ins System kommt, soll laut oe24 “dem Vernehmen nach” zunächst nur rund 70 Prozent der vollen Leistung bekommen, das wären etwa 860 Euro im Monat. Den vollen Betrag gibt es erst, wenn jemand nachweist, dass er sich um Arbeit und Integration bemüht. “Wer noch nie in unser System eingezahlt hat, darf daraus auch nicht voll profitieren”, hatte Stocker die Linie begründet.
Die Verfassungsfalle
Ein Risiko begleitet die Reform von Anfang an. Der Verfassungsgerichtshof hatte 2019 bereits eine bundesweite Staffelung der Kinderbeträge gekippt, weil sie das zweite, dritte und vierte Kind zu stark benachteiligte, wie oe24 erinnert. Jede neue Regel für Großfamilien muss deshalb so gestaltet sein, dass sie diesmal hält. Auch Hilfsorganisationen sehen die Reform kritisch: Caritas, Diakonie und Volkshilfe hatten bemängelt, dass die von der SPÖ versprochene Kindergrundsicherung im Entwurf fehlt.
Was am Donnerstag entscheidet
Ob der Zeitplan hält, hängt nun an der Konferenz mit den Ländern. Stimmen sie zu, beginnt am Freitag die Begutachtung, in der Länder, Sozialpartner und Organisationen Stellungnahmen abgeben können. Sperren sich einzelne Länder, wackelt der Start im Jänner.
Credits: BKA, Christopher Dunker
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