16 Verfahrensstränge, zwei erstinstanzliche Verurteilungen – und jetzt drohen René Benko zwei weitere Prozesse. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft macht Tempo.
Vorhabensberichte abgeschlossen – Oberbehörden entscheiden
Wie die WKStA am Freitag via APA mitteilte und oe24 berichtete, wurden in zwei weiteren Verfahrenssträngen der Signa-Causa sogenannte Vorhabensberichte fertiggestellt. Diese Berichte enthalten eine Empfehlung, ob es zu einer Anklage oder einer Einstellung des Verfahrens kommen soll. Die Entscheidung darüber liegt nun bei den Oberbehörden – der Oberstaatsanwaltschaft beziehungsweise dem Justizministerium. Zu den konkreten Inhalten dieser Berichte wollte die WKStA keine Angaben machen.
Welche Verfahren es sein könnten
Der Standard, der den Fall als erstes berichtete, spekuliert laut oe24 über zwei mögliche Sachverhalte. Erstens könnte es sich um das Verfahren rund um teure Waffen handeln, die Benko dem Zugriff seiner Gläubiger entzogen haben soll. Zweitens könnte der Betrugsvorwurf rund um den früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner Gegenstand der neuen Anklage sein. Wie der Standard und news.at unter Berufung auf die WKStA berichteten, soll Benko der Haselsteiner Familien-Stiftung im November 2023 – drei Wochen vor der Signa-Insolvenz – eine Zahlungsgarantie über rund 4,99 Millionen Euro ausgestellt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass ihm das Geld dafür fehlte. Die Stiftung überwies daraufhin diesen Betrag an den Sanierungsbeauftragten der Signa Holding. Die WKStA leitete dazu bereits im Juli 2025 Ermittlungen wegen schweren Betrugs ein.
Stand der bisherigen Verurteilungen
Benko ist in der Signa-Causa bereits zweimal erstinstanzlich und nicht rechtskräftig verurteilt worden. Wie oe24 berichtete, wurde er in zwei getrennten Verfahren wegen betrügerischer Krida – also der Schädigung von Gläubigern im Zusammenhang mit der Signa-Insolvenz – zu zwei Jahren sowie zu 15 Monaten Haft verurteilt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Benko bestreitet in diesen wie in allen anderen Verfahren sämtliche Vorwürfe.
16 Verfahrensstränge – und es werden mehr
Wie finanzen.at unter Berufung auf WKStA-Angaben erläuterte, werden in sogenannten „clamorosen“ Causen – also Verfahren mit besonderem öffentlichem Interesse – nach Abschluss jedes Verfahrensstrangs Vorhabensberichte an die Oberbehörden übermittelt. Weitere Berichte und damit potenziell weitere Anklagen gelten als wahrscheinlich. Derzeit ermittelt die WKStA laut oe24 in insgesamt 16 unterschiedlichen Sachverhalten rund um die Signa-Pleite – Benko ist dabei nicht in allen Verfahren der einzige Beschuldigte, auch andere frühere hochrangige Signa-Funktionsträger stehen im Visier der Ermittler.
Für alle Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung.
Credits: APA
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