Mehr als jeder zweite Häftling in Österreichs Gefängnissen ist Ausländer – und viele davon dürften sich hierzulande eigentlich gar nicht aufhalten. Die Regierung hat nun eine Reform beschlossen, die ihre Abschiebung direkt aus der Haft erleichtern soll. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty findet dafür ungewohnt klare Worte.
Ein Paradox mit langer Geschichte
Die bisherige Rechtslage wirkte auf den ersten Blick widersprüchlich: Ein ausländischer Straftäter darf nicht in Österreich bleiben und muss das Land eigentlich verlassen – seine Haft konnte für eine vorzeitige Ausreise aber nur dann früher beendet werden, wenn er selbst zustimmte. Verweigerte er diese Zustimmung, musste er seine Strafe komplett in Österreich absitzen. Genau diese Zustimmungspflicht will die Regierung nun streichen. Der Ministerrat beschloss die neue Strafvollzugsreform am Dienstag, das Gesetz muss noch durchs Parlament und soll mit 1. November in Kraft treten.
„Das versteht niemand“
Vor dem Ministerrat fand Shetty deutliche Worte. Er schilderte den Alltag eines Justizwachebeamten, der täglich seine Gesundheit und Sicherheit riskiere, weil er teils Schwerkriminelle bewachen müsse – darunter Häftlinge, „die nie in Österreich hätten sein dürfen, die in Österreich kein Aufenthaltsrecht hatten und haben“. Als Beispiel nannte er ein Mitglied einer Einbrecherbande, das trotz rechtskräftigem Einreise- und Aufenthaltsverbot verurteilt wurde und nun in Haft sitzt. Shetty zugespitzt: „Was sagt dieser Justizwachebeamte zu Hause seiner Frau oder seinem Mann? Wie soll er das erklären? Das versteht niemand.“ Die bisherige Zustimmungspflicht bezeichnete er als eine Art Veto der Häftlinge: „Er kann selbstständig ein Veto einlegen. Das leuchtet niemandem ein. Das leuchtet dem Hausverstand nicht ein.“
So soll die Abschiebung künftig ablaufen
Nach der Reform entscheidet künftig ein Gericht über die direkte Abschiebung aus dem Gefängnis, ohne dass die Zustimmung des Betroffenen nötig ist. Die neue Regel gilt aber nicht automatisch für jeden ausländischen Häftling: Der Betroffene muss zur Ausreise verpflichtet sein und über ein gültiges Einreise- oder Aufenthaltsverbot verfügen, zudem muss die Abschiebung rechtlich und praktisch tatsächlich möglich sein. Frühestens kann sie nach der Hälfte der Strafzeit erfolgen, mindestens drei Monate muss der Verurteilte ohnehin in Haft verbracht haben. Anschließend übernimmt die Fremdenbehörde direkt aus der Justizanstalt, der bisherige Umweg über die Schubhaft entfällt. Kehrt der Abgeschobene trotz Verbots wieder zurück oder scheitert die Abschiebung, wird er erneut festgenommen und muss den Strafrest absitzen. Bei schweren Gewalt- und Sexualverbrechen sowie Terrorstraftaten prüft das Gericht besonders streng, ob der Täter etwa zur Abschreckung weiter im Gefängnis bleiben soll.
Mehr als jeder zweite Insasse ohne österreichischen Pass
Beim Doorstep vor dem Ministerrat nannte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) die zugrundeliegenden Zahlen: Rund 52 Prozent der Gefängnisinsassen besitzen keinen österreichischen Pass. Etwa 20 Prozent stammen aus anderen EU-Staaten, rund zehn Prozent aus den Westbalkan-Ländern, weitere zehn bis zwölf Prozent aus klassischen Asyl-Herkunftsländern. Damit sitzen mehr als 5.000 ausländische Staatsbürger in heimischen Gefängnissen.
Abschiebung versus „Haft in der Heimat“
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zweier ähnlich klingender, aber unterschiedlicher Konzepte: Bei der Abschiebung aus der Strafhaft wird der Straftäter außer Landes gebracht, der Strafrest bleibt vorerst unvollzogen – kehrt er verbotswidrig zurück, muss er ihn absitzen. Bei der „Haft in der Heimat“ kommt der Verurteilte dagegen nicht frei, sondern sitzt seine Strafe im Herkunftsland weiter ab. Auch solche Überstellungen will die Regierung erleichtern, wobei Sporrer klarstellte, dass das jeweilige Gefängnis im Zielland menschenrechtliche Mindeststandards erfüllen müsse. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) will grundsätzlich auch Abschiebungen direkt aus der Haft nach Syrien oder Afghanistan ermöglichen, verlangt dafür aber eine Einzelfallprüfung.
Bisherige Bilanz: Kaum Bewegung seit zehn Jahren
Wie schwierig die praktische Umsetzung bislang war, zeigen die aktuellen Zahlen: 2025 wurden 208 Häftlinge zum weiteren Strafvollzug ins Ausland gebracht, davon aber 195 in andere EU-Staaten – lediglich 13 in ein Land außerhalb der EU. Selbst dieser vermeintliche Rekordwert relativiert sich im historischen Vergleich: Bereits 2016 waren mit 202 Überstellungen ähnlich viele Häftlinge ins Ausland gebracht worden. In fast zehn Jahren hat sich damit kaum etwas bewegt.
Regierung erhofft sich spürbare Entlastung
Österreichs Gefängnisse sind derzeit zu rund 108 Prozent belegt, es gibt also mehr Häftlinge als reguläre Plätze. Von der gesamten Reform verspricht sich die Regierung bis zu 300 weniger Insassen pro Jahr. Ergänzend sieht das Paket vor, dass Verurteilte mit einer Haftstrafe von höchstens zwei Jahren ihren Strafantritt künftig länger aufschieben können, sofern sie dadurch eine laufende Berufsausbildung abschließen können.
Ob die Reform die Gefängnisse tatsächlich spürbar entlastet, muss sich erst zeigen – das Versprechen einer schnelleren Abschiebung beziehungsweise Strafverbüßung im Ausland wird schließlich schon seit fast 20 Jahren wiederholt.
Credits: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner
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