Sebastian Kurz: Freispruch für den Ex-Kanzler!

Sebastian Kurz: Freispruch für den Ex-Kanzler!

Heute musste sich Sebastian Kurz im Oberlandesgericht Wien (OLG) erneut als Beschuldigter verantworten. Es ging um seine Verurteilung wegen Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss – heute hatte ein dreiköpfiger Senat über die Berufung entscheiden. Für den Ex-Kanzler endete der Gerichtstermin mit einer Sensation: ein Freispruch!

In der ersten Instanz war Sebastian Kurz (38) zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere ÖVP-Chef im U-Ausschuss zur Bestellung von Aufsichtsräten in der Staatsholding ÖBAG nicht die volle Wahrheit gesagt habe. Konkret soll er den Eindruck erweckt haben, mit der Auswahl nichts zu tun gehabt zu haben – obwohl er laut Richter faktisch eingebunden war.

458 Tage nach dem erstinstanzlichen Schuldspruch hob das Oberlandesgericht Wien das Urteil nun wegen Nichtigkeit auf. Der Vorsitzende des Dreiersenats, Werner Röggla, verkündete kurz nach 11 Uhr: Freispruch für Sebastian Kurz. Die Begründung: Der Ex-Kanzler habe korrekt auf eine Ja/Nein-Frage geantwortet – eine solche Antwort sei strafrechtlich nur dann relevant, wenn sie bewusst falsch oder absichtlich unvollständig ist. Laut Videoaufnahmen habe Kurz noch mehr sagen wollen, sei im Ausschuss aber unterbrochen worden. Eine Fortsetzung seiner Ausführungen sei ihm nicht mehr möglich gewesen.

Schuldspruch gegen Bonelli bleibt aufrecht

Kurz hatte gegen das Urteil volle Berufung eingelegt, ebenso wie sein damaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli, der zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden war. Während der Freispruch von Kurz nun rechtskräftig ist, blieb der Schuldspruch gegen Bonelli bestehen. Er wurde vom OLG Wien bestätigt.

Die Verteidigung von Kurz, vertreten durch Otto Dietrich, hatte argumentiert, dass es sich bei der ursprünglichen Verurteilung nicht um eine strafbare Lüge handle. Vielmehr sei die Aussage unvollständig gewesen – das sei laut Strafrecht allein nicht ausreichend für eine Verurteilung. Zudem sei Kurz im Ausschuss unterbrochen worden und habe seine Antwort nicht beenden können.

Auch Bonellis Anwalt Werner Suppan betonte, sein Mandant habe korrekt ausgesagt und lediglich den formalen Bestellungsprozess erläutert. Zudem habe Bonelli unter Aussagenotstand gestanden – aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte auf Rechtsmittel verzichtet, wodurch Teilfreisprüche bereits rechtskräftig wurden. Vor dem OLG betonte die Staatsanwaltschaft, es gebe keine Hinweise auf eine Befangenheit des Erstrichters. Die Vorwürfe der Verteidigung, dieser habe politische Nähe zu einem Gegner von Kurz gehabt, wies das Gericht zurück.

Für Kurz ist das Verfahren damit beendet – mit einem vollen Freispruch. In einer ersten kurzen Stellungnahme sagte der Ex-Kanzler gegenüber Journalisten: „Jetzt ist das alles in sich zusammengefallen.“ Den Schuldspruch gegen seinen Freund und Ex-Kabinettschef bedauere er zutiefst. Ein ausführlicheres Statement verspricht Kurz für die kommenden Tage und will jetzt „heim fahren zu seiner Familie“. 

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