Am 7. September beginnt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland das neue Schuljahr – mit gleich mehreren Neuerungen. Neben dem meistdiskutierten Kopftuchverbot für unmündige Mädchen bringt der Schulstart auch verpflichtende Begleitmaßnahmen für suspendierte Schüler, neue Deutschförderkonzepte sowie erstmals veröffentlichte Schulleistungsdaten.
Kopftuchverbot mit ungeklärter Verfassungsfrage
Das meistdiskutierte Thema im Vorfeld war die Neuauflage eines Kopftuchverbots für Mädchen bis 14 Jahre. Konkret sind ab dem Schuljahr 2026/27 für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an öffentlichen und privaten Schulen verboten. Eine ähnliche Regelung für Volksschulen war bereits 2020 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden – auch die aktuelle Fassung dürfte erneut vor dem Höchstgericht landen. Ein bereits vorab eingebrachter Antrag wurde bislang zurückgewiesen, da die Regelung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft war.
Wie der Ablauf bei Verstößen aussieht
Ausnahmen vom Verbot gelten unter anderem bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule sowie im häuslichen Unterricht. Trägt ein Mädchen dennoch ein Kopftuch, müssen Lehrkräfte die Schülerin zunächst zum Abnehmen auffordern. Geschieht das nicht, folgt ein Gespräch der Schulleitung mit dem Mädchen und dessen Eltern. Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingeschaltet beziehungsweise ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Geldstrafen bis zu 800 Euro – auch mehrfach möglich
In letzter Konsequenz drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro, die auch mehrfach verhängt werden können. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) betonte bei einer Pressekonferenz ausdrücklich, dass das Gesetz konsequent durchgesetzt werde.
400 Schulen erhalten zusätzliches Personal
Neben dem Kopftuchverbot bringt der Schulstart weitere Änderungen mit sich: 400 Volks- und Mittelschulen, an denen besonders viele Kinder zusätzliche Förderung benötigen, erhalten mehr Unterstützungspersonal im Rahmen des „Chancenbonus“. Gefördert werden dabei neben zusätzlichen Lehrkräften auch Schulpsychologinnen, Sozialarbeiter, Theater-, Musik- und Tanzpädagoginnen sowie Trainer für Legasthenie und Dyskalkulie. Über den konkreten Bedarf können die teilnehmenden Schulen selbst entscheiden – insgesamt stehen dafür rund 800 zusätzliche Vollzeitäquivalente zur Verfügung.
Deutschförderung wird flexibler
An rund der Hälfte der Pflichtschulen starten zudem neue schulautonome Deutschförderkonzepte, die den Schulen mehr Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung der Sprachförderung geben sollen.
Mehr Transparenz durch veröffentlichte Schuldaten
Ab Oktober werden erstmals standortbezogene Leistungsdaten einzelner Schulen veröffentlicht – ein Schritt, der mehr Transparenz über die tatsächliche Situation an den jeweiligen Standorten schaffen soll.
Ein Schulstart mit mehreren offenen Fragen
Während die organisatorischen Neuerungen wie Chancenbonus und Deutschförderung vergleichsweise unstrittig anlaufen, bleibt vor allem das Kopftuchverbot rechtlich umstritten. Sollte es tatsächlich erneut vor den Verfassungsgerichtshof gelangen, könnte sich die endgültige rechtliche Bewertung der Regelung noch über Monate hinziehen.
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