Schluss mit „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“: Neue Honigregeln ab 14. Juni

Schluss mit „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“: Neue Honigregeln ab 14. Juni

Ab nächster Woche wissen Konsumenten endlich, woher ihr Honig wirklich kommt. Die EU macht Schluss mit einer der meistgehassten Etiketten-Phrasen im Supermarkt — und reagiert damit auf jahrelangen Druck von Verbraucherschützern und Imkern.

Was sich ab 14. Juni ändert

Ab dem 14. Juni 2026 tritt die überarbeitete EU-Frühstücksrichtlinie 2024/1438 in Kraft. Wie EUR-Lex in der offiziellen Zusammenfassung festhält, müssen Hersteller bei Honigmischungen künftig alle Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge mit ihrem jeweiligen prozentualen Anteil auf dem Etikett ausweisen — gut sichtbar auf der Vorderseite des Glases. Die bisherige Sammelbezeichnung „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ ist damit Geschichte.

Eine Ausnahme gilt laut EU-Richtlinie nur bei mehr als vier Herkunftsländern: Dann können Mitgliedsstaaten erlauben, nur die vier größten Anteile prozentual anzugeben — sofern diese zusammen mehr als 50 Prozent der Mischung ausmachen. Kleinverpackungen unter 30 Gramm dürfen statt ausgeschriebener Ländernamen zweistellige ISO-Codes verwenden.

Wie der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen berichtet, entfällt außerdem der Begriff „gefilterter Honig“ — er wird künftig rechtlich dem Backhonig zugeordnet. Für Honig aus nur einem Herkunftsland bleibt die bisherige Kennzeichnung unverändert.

Warum es diese Regelung braucht

Der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch zufolge sagte die bisherige Bezeichnung nicht mehr aus, als dass der Honig vom „Planet Erde“ stamme — eine treffende, aber ernüchternde Bilanz jahrzehntelanger Etikettenpolitik. Wie bienen&natur berichtet, ist der deutsche und österreichische Honigmarkt seit Jahren von Billigimporten unter Druck. China gilt als weltgrößter Honigproduzent und liefert einen erheblichen Teil der EU-Importe. Immer wieder deckten europäische Lebensmittelkontrollen Produkte auf, die mit Zucker-, Reis- oder Maissirup gestreckt waren — für Konsumenten kaum erkennbar.

Die EU-Kommission hat die neuen Regeln gezielt mit Maßnahmen gegen Honigverfälschung verknüpft: Wie das offizielle EU-Vertretungsbüro in Deutschland berichtet, wurde die Kommission ermächtigt, harmonisierte Analysemethoden zum Nachweis von Zuckerverfälschungen sowie einheitliche Methoden zur Rückverfolgung des Ursprungs einzuführen.

Österreichische und europäische Imker als Gewinner

Für regionale Imkereien ist die Neuregelung ein lang ersehnter Schritt. Wie der Deutsche Imkerbund festhält, wäre die Einigung ohne die enge Zusammenarbeit mit dem österreichischen Verband Biene Österreich und dem französischen Pendant nicht zustande gekommen. Österreich produziert jährlich mehrere tausend Tonnen Honig, deckt damit aber nur einen Teil des heimischen Bedarfs. Durch die transparentere Kennzeichnung können Konsumenten künftig gezielt zu heimischen Produkten greifen.

Alte Etiketten bleiben noch eine Weile

Wichtig zu wissen: Wie der Deutsche Imkerbund berichtet, dürfen Gläser, die vor dem 14. Juni 2026 abgefüllt wurden, noch bis zum Abverkauf mit der alten Kennzeichnung im Handel bleiben. Es ist damit davon auszugehen, dass Honiggläser mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum nach Juni 2028 bereits die neuen, genauen Ursprungsangaben tragen müssen. Wer sichergehen will, greift bis dahin am besten zu Produkten mit klar ausgewiesenem Einzel-Ursprungsland — oder direkt beim regionalen Imker.

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