Es ist ein Urteil, das für Aufsehen sorgt: Der Satiriker Florian Scheuba wurde vom Oberlandesgericht Wien (OLG) wegen übler Nachrede verurteilt. Der Grund? Eine Kolumne, die Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer ins Visier nahm.
Der Fall: Satire mit Folgen
Florian Scheuba, bekannt für seine spitze Feder, hatte in einer Kolumne im „Standard“ im September 2021 schwere Vorwürfe gegen Andreas Holzer erhoben. Holzer, der die Ermittlungen rund um das berüchtigte „Ibiza-Video“ leitete, wurde von Scheuba als „rätselhaft untätig“ und der „Arbeitsverweigerung“ beschuldigt. Der Satiriker behauptete, Holzer habe bereits 2015 belastendes Material gegen HC Strache erhalten, darunter Fotos von Bargeld in Straches Kofferraum, und dennoch kaum gehandelt.
Doch Holzer ließ sich das nicht gefallen und zog vor Gericht. Während das Erstgericht Scheuba 2022 noch freisprach und die Kolumne als satirisch einstufte, sah das OLG die Sache anders. Es hob das Urteil auf und verurteilte Scheuba im zweiten Verfahren zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro – die Hälfte davon bedingt.
Meinungsfreiheit oder Überschreitung?
Das Urteil des OLG sorgt für Diskussionen. Laut Gericht habe Scheuba mit seiner Kolumne die Grenzen der Meinungs- und Kunstfreiheit überschritten. Wie der „Standard“ berichtet, stellte das Gericht klar, dass Holzer sehr wohl einen Aktenvermerk angelegt und die zuständigen Behörden informiert habe. Die Ermittlungen gegen Strache seien eingestellt worden, da der Hauptbelastungszeuge nicht aussagen wollte – ein Vorwurf der Pflichtverletzung sei daher unbegründet.
Scheuba gibt nicht auf
Für Scheubas Rechtsvertreterin Maria Windhager ist das Urteil ein „schwerer Rückschlag für die Meinungs- und Satirefreiheit“. Auf der Plattform „Bluesky“ kündigte sie an, einen Erneuerungsantrag beim Obersten Gerichtshof (OGH) zu stellen. „Wir geben nicht auf“, so Windhager kämpferisch.
Credits: APA
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