Der (Wirtschafts-) Krieg der Europäischen Union gegen Russland hat nun auch noch negative Folgen für uns Österreicher: Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und 17 weitere EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Grund ist die verspätete Umsetzung neuer EU-Vorgaben zur Verhinderung der Umgehung von Sanktionen.
Die betroffenen Länder – darunter auch Österreich – haben es nicht geschafft, eine entsprechende EU-Richtlinie fristgerecht bis 20. Mai 2025 in nationales Recht zu übertragen. Diese Richtlinie sieht vor, Straftatbestände und Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Maßnahmen zu vereinheitlichen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sanktionsbrecher EU-weit einheitlich verfolgt werden können – ein zentrales Element im Kampf gegen Sanktionsumgehungen, etwa im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Sanktionen konsequent durchsetzen
Die Harmonisierung des Strafrechts soll die Justizbehörden in der gesamten EU dabei unterstützen, Verstöße gegen restriktive Maßnahmen effizienter zu verfolgen. Österreich hat die notwendigen Schritte bisher nicht vollständig abgeschlossen, ebenso wenig wie zahlreiche andere Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission hat daher nun den ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet: Die betroffenen Regierungen erhielten Aufforderungsschreiben, in denen sie zur raschen Nachbesserung aufgefordert werden. Innerhalb von zwei Monaten müssen sie Brüssel über ihre Maßnahmen informieren und die Umsetzung der Richtlinie nachholen. Andernfalls droht eine nächste Eskalationsstufe – mit der Übermittlung einer sogenannten mit Gründen versehenen Stellungnahme.
Zweites Verfahren zu erneuerbarer Energie
Zusätzlich hat die Kommission ein weiteres Verfahren gegen Österreich eröffnet – diesmal wegen mangelhafter Umsetzung von Vorgaben zur Förderung erneuerbarer Energien. Auch hier droht Wien weiterer Ärger mit Brüssel, sollte die Regierung nicht zeitnah nachbessern.
Credit: APA
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