Säumig bei Russland-Sanktionen: EU erhöht Druck auf Österreich in drei Bereichen

Säumig bei Russland-Sanktionen: EU erhöht Druck auf Österreich in drei Bereichen

Sanktionsumgehung, Umweltrecht, Flugkraftstoffe — in gleich drei Bereichen hat die EU-Kommission am Donnerstag den Druck auf Wien erhöht. Besonders brisant: Einer der Vorwürfe betrifft die strafrechtliche Verfolgung von Russland-Sanktionsverstößen.

Russland-Sanktionen: Österreich unter 18 säumigen Staaten

Das heikelste der drei Verfahren betrifft die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die sicherstellen soll, dass die Umgehung von EU-Sanktionen — etwa jener gegen Russland — in allen Mitgliedsstaaten wirksam strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Frist zur Umsetzung ins nationale Recht lief bereits im Mai 2025 ab. Wie Der Standard berichtet, hat Österreich nach Ansicht der Kommission bis heute keine vollständige Umsetzung gemeldet.

Österreich ist damit nicht allein: Wie die EU-Kommissionsvertretung in Deutschland dokumentiert, waren beim ursprünglichen Verfahren im Juli 2025 insgesamt 18 Mitgliedsstaaten betroffen — darunter Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien und Polen. Brüssel hat nun eine sogenannte „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übermittelt — das ist die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Der nächste Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof — verbunden mit möglichen Geldstrafen.

Umweltrecht: Zugang zu Gerichten weiter mangelhaft

Auch im Umweltrecht geht Brüssel den nächsten Schritt. Wie Der Standard berichtet, erhielt Österreich eine ergänzende Stellungnahme wegen unvollständiger Umsetzung des Aarhus-Übereinkommens. Konkret bemängelt die Kommission, dass Umweltorganisationen nicht in allen Fällen ausreichenden Zugang zu Gerichten erhalten, um Entscheidungen im Bereich des EU-Umweltrechts überprüfen zu lassen. Auch dieses Verfahren läuft bereits — und wurde nun verschärft.

Flugtreibstoffe: Neues Verfahren wegen fehlender Sanktionsregeln

Frisch eröffnet wurde ein drittes Verfahren — diesmal wegen der EU-Initiative „ReFuelEU Aviation“, die den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe fördern soll. Wie das DATEV-Magazin unter Berufung auf die EU-Kommission berichtet, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, nationale Sanktionsregelungen für Verstöße gegen die Verordnung zu schaffen. Österreich fehlen diese Vorschriften bislang — gemeinsam mit zwölf weiteren EU-Ländern, darunter Deutschland, Belgien und Irland.

Zwei Monate — dann droht der EuGH

In allen drei Fällen hat Wien nun zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen und die beanstandeten Mängel zu beheben. Kommt keine zufriedenstellende Antwort, kann die Kommission die Verfahren an den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.

Besonders das Sanktionsverfahren ist politisch heikel: Während Österreich im UN-Sicherheitsrat mit seiner Neutralität als Vermittler wirbt, steht Wien in Brüssel unter dem Vorwurf, die strafrechtliche Grundlage zur Verfolgung von Sanktionsverstößen nicht fristgerecht geschaffen zu haben.

Credits: Von European Parliament from EU – Ursula von der Leyen presents her vision to MEPs, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=80450556

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