Der Rücktritt von CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn hat in Deutschland eine grundsätzliche Debatte losgetreten. Darf der Staat privates Familienglück per Gesetz verbieten – und wie glaubwürdig ist ein solches Verbot, wenn ausgerechnet ein hochrangiger Politiker es selbst umgeht? Ein Kommentar im STANDARD nimmt den Fall zum Anlass für eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Thema.
Was war geschehen
Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke gaben am Mittwoch vergangener Woche bekannt, Eltern eines Sohnes namens Georg geworden zu sein – ausgetragen von einer Leihmutter in den USA. In Deutschland sind Leihmutterschaften seit 1991 gesetzlich verboten, auch die CDU lehnt sie strikt ab: Erst im Februar hatte sich die Partei auf einem Parteitag ausdrücklich für die Beibehaltung dieses Verbots ausgesprochen. Als früherer Bundesgesundheitsminister war ausgerechnet Spahn selbst für das einschlägige Embryonenschutzgesetz zuständig gewesen – sein Ressort hatte 2020 auf eine parlamentarische Anfrage der FDP geantwortet, eine Änderung des Verbots sei nicht geplant, da dessen Sinn „primär in der Wahrung des Kindeswohls“ liege.
Der wachsende Druck
Wie der ORF berichtet, hatte es angesichts dieses offenkundigen Widerspruchs rasch Rücktrittsforderungen gegeben – unter anderem von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) selbst. Spahn erklärte seinen Rücktritt schließlich am Samstag in einem Schreiben an die Fraktion: „Mir ist in den letzten Tagen bewusst geworden, dass mein persönliches Glück, gemeinsam mit meinem Mann eine Familie zu gründen und Vater zu werden, nicht vereinbar ist mit meinem politischen Amt.“ Der „Spagat“ zwischen seiner privaten Entscheidung und der an einen Fraktionschef gestellten Erwartungshaltung sei größer geworden, als er erwartet habe.
Reaktionen zwischen Respekt und scharfer Kirchenkritik
Die politischen Reaktionen auf den Rücktritt fielen größtenteils respektvoll aus. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann, der die Fraktionsgeschäfte bis zur Neuwahl eines Nachfolgers übernimmt, sprach laut dem Schweizer Sender SRF von einer Entscheidung, die „allerhöchsten Respekt“ verdiene. Auch CSU-Chef Markus Söder sowie SPD-Fraktionschef Matthias Miersch äußerten sich in diesem Sinne. Deutlich schärfer fiel die Kritik aus kirchlichen Kreisen aus: Der katholische Bischof von Passau, Stefan Oster, bezeichnete das Vorgehen laut Vatican News als „echten Skandal“ und warf Spahn vor, zur Erfüllung eigener Wünsche gegen die Gesetze des Landes sowie gegen die Grundlinien der eigenen Partei verstoßen zu haben.
Der Kommentar: Eine überfällige Grundsatzdebatte
Genau an diesem Spannungsfeld setzt der Kommentar von Eric Frey im STANDARD an. Sein zentraler Befund: Spahn habe im Vergleich noch Glück gehabt, da er durch die Aufregung „nur“ sein Amt verloren habe – in Italien etwa hätte ihm nach einer seit 2024 unter der Regierung von Giorgia Meloni geltenden Regelung, die die Nutzung von Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellt, sogar ein Strafverfahren gedroht. Frey verweist zudem auf die historische Relativität solcher Verbote: Vor zehn Jahren hätte Spahn seinen Lebenspartner in Deutschland noch nicht heiraten dürfen, vor einer Generation wäre sein persönliches Sexualleben womöglich strafbar gewesen. Der Fall zeige daher exemplarisch, wie sich private Lebensentscheidungen und staatliche Moralvorstellungen im Zeitverlauf immer wieder neu austarieren – eine Debatte, die aus Sicht des Kommentators auch in Österreich, wo Leihmutterschaft ebenfalls verboten ist, längst überfällig wäre.
Credits: Martin Kraft – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=87596260
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