Rückforderung unzulässiger Bankgebühren: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Rückforderung unzulässiger Bankgebühren: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass zahlreiche von Banken erhobene Gebühren in Kreditverträgen unzulässig sind. Die Entscheidung wirkt sich nicht nur auf die BAWAG, sondern auf alle Banken in Österreich aus, die entsprechende Gebühren verrechnet haben. Kunden können deshalb in vielen Fällen gezahlte Beträge zurückfordern. Die Arbeiterkammer (AK) informiert ausführlich über die Rechtslage und die praktischen Schritte zur Rückerstattung, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) und die Arbeiterkammer (AK) berichten

Welche Gebühren sind betroffen?

Nach Analyse der AK betrifft das Urteil folgende Gebührenarten, die von verschiedenen Banken in Österreich jahrelang eingehoben wurden:

  • Kreditbearbeitungsgebühren (meist ein Prozentsatz der Kreditsumme)
  • Entgelte für Zwischenfinanzierungen und Rahmenkredite
  • Kosten für Löschungsquittungen (z. B. für Grundbucheintragungen)

Der OGH stellt in seiner Entscheidung klar, dass pauschale oder prozentual an der Kredithöhe bemessene Gebühren nicht zulässig sind, wenn sie den tatsächlichen Bearbeitungsaufwand nicht widerspiegeln, wie im OGH-Urteil und von der Arbeiterkammer (AK) erläutert

Wer ist anspruchsberechtigt?

Von der Rückforderung können alle Verbraucher profitieren, deren Kreditverträge unter das Verbraucherkreditgesetz fallen. Das betrifft Kundinnen und Kunden sämtlicher Banken – darunter BAWAG, Erste Bank, Raiffeisen, Volksbank und andere –, sofern die betreffenden Gebühren tatsächlich verrechnet wurden. Anspruch besteht auch dann, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt ist, und zwar rückwirkend bis zu 30 Jahre (für Verträge ab dem 21. Juni 1995), wie die Arbeiterkammer (AK) im Bereich Konsumentenschutz erklärt

Wie sollten Bankkunden vorgehen?

Die AK empfiehlt folgende Schritte für Betroffene:

  1. Verträge prüfen: Recherchieren, ob und welche Gebühren im eigenen Kreditvertrag vereinbart und bezahlt wurden.
  2. Dokumente sammeln: Nachweise wie Verträge, Kontoauszüge oder Zahlungsbestätigungen sorgfältig zusammenstellen.
  3. Rückzahlung beantragen: Die Bank schriftlich kontaktieren und die Rückerstattung der konkret benannten, unzulässigen Gebühren mit Hinweis auf das OGH-Urteil einfordern. Die AK stellt hierfür Musterbriefe zur Verfügung.
  4. Fristen beachten: Spezifische Fristen gelten beispielsweise bei der BAWAG (Online-Formular bis 31. März 2026); bei anderen Banken gibt es keinen Automatismus, Rückforderungen müssen aktiv geltend gemacht werden.
  5. Beratung einholen: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der Arbeiterkammer, die Unterstützung anbietet, wie die Arbeiterkammer (AK) empfiehlt

Was wird rückerstattet?

Laut Arbeiterkammer und OGH-Entscheidung ergeben sich folgende Regelungen:

  • Konsumkredite: Volle Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr zuzüglich pauschaler Zinsentschädigung (aktuell 150 Euro).
  • Immobilien- und Hypothekarkredite: Rückzahlung in Abhängigkeit von der Gebührenhöhe, bei einem Betrag über 2.000 Euro vollständige Refundierung zuzüglich 350 Euro Zinsentschädigung.
  • Löschungsquittungen: Auch diese Kosten können zurückgefordert werden, wenn sie bezahlt wurden, wie auf der Informationsseite der Arbeiterkammer (AK) und im OGH-Urteil beschrieben

Bedeutung für Verbraucher

Das Urteil ist für alle Bankkunden in Österreich relevant, die in den letzten Jahrzehnten Kredite aufgenommen und dabei pauschale Gebühren bezahlt haben. Die AK empfiehlt ausdrücklich, Kreditunterlagen zu kontrollieren und ggf. rasch die Rückzahlung einzufordern.

Weitere Hintergrundinformationen, Mustervorlagen und individuelle Beratung bietet die Arbeiterkammer auf ihren Serviceseiten an.

Quellen:

  • Arbeiterkammer: www.arbeiterkammer.at
  • OGH-Urteil zu Kreditgebühren (u.a. RIS-Dokumentnummer 7Ob169/24i)

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