Der tiefe Fall des René Benko geht weiter. Der Immobilien-Investor sitzt weiter in Untersuchungshaft. Das Straflandesgericht Wien hat die Haft um zwei weitere Monate bis zum 16. Juni verlängert. Das Gericht sieht weiterhin einen dringenden Tatverdacht. Es besteht auch die Gefahr, dass er auf freiem Fuß weitere Taten begeht. Benko verzichtete auf eine Haftprüfungsverhandlung.
Harte Worte von der Verteidigung
Wess kritisiert die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Sie habe ihre Stellungnahme zur Verlängerung der U-Haft zu spät geschickt. Zudem sieht Wess seinen Mandanten durch aktuelle Medienberichte vorverurteilt. Die WKStA weist diese Vorwürfe entschieden zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner stellt klar, dass die Behörde dem Gesetz voll entsprochen habe. Es gebe überhaupt keine Pflicht für eine solche Stellungnahme.
Keine Gnade vom Höchstgericht
Auch die obersten Richter zeigen keine Gnade. Wie brandaktuell.at berichtet, hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Beschwerde von Benko endgültig abgewiesen. Er wollte sich auf das Grundrecht auf persönliche Freiheit berufen. Der OGH entschied jedoch, dass die Untersuchungshaft völlig rechtmäßig ist. Der Freiheitsentzug erfüllt alle rechtlichen Vorgaben. Die Justiz handelt auch bei prominenten Beschuldigten hart und konsequent.
Enormer Schaden durch die Pleite
Die Ermittler werfen dem Tiroler schweren Betrug, Untreue und betrügerische Krida vor. Wie profil.at berichtet, hat auch das Oberlandesgericht Wien schon vor wenigen Wochen eine Beschwerde gegen die Haft verworfen. Die Justiz spricht in ihren Dokumenten von einem beispiellosen Gesamtschaden. Benko bestreitet alle Vorwürfe vehement. Dennoch muss der einstige Milliardär nun mindestens bis Mitte Juni in seiner Zelle ausharren.
Quellen: oe24.at, brandaktuell.at, profil.at
Credits: APA
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