Der Familienbonus Plus ist Österreichs größte familienpolitische Steuerentlastung. Neue Zahlen aus dem Parlament zeigen das Ausmaß – und genau jetzt will die Regierung die Bedingungen für den vollen Bonus verschärfen.
Parlamentarische Anfrage bringt Zahlen ans Licht
Wie exxpress unter Berufung auf eine parlamentarische Anfragebeantwortung berichtet, beantragten für das Veranlagungsjahr 2025 insgesamt 565.151 Personen den Familienbonus Plus. Davon waren 444.065 Männer und 121.086 Frauen. Der Gesamtbetrag der geltend gemachten Boni: rund 1,27 Milliarden Euro. Davon beantragten 562.102 Personen den Bonus in voller Höhe von bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr – der Familienbonus Plus ist damit keine Randerscheinung der Steuerpolitik, sondern eine tragende Säule für mehr als eine halbe Million österreichische Haushalte.
Was der Bonus bisher leistet
Der Familienbonus Plus ist seit 2019 in Kraft und funktioniert als direkter Steuerabsetzbetrag: Er reduziert die Steuerlast Euro für Euro, bis sie auf null sinkt. Wer zu wenig Lohnsteuer zahlt, erhält über den sogenannten Kindermehrbetrag zumindest einen Teil erstattet. Für Kinder unter 18 Jahren beträgt der volle Betrag 2.000 Euro jährlich, für Kinder über 18 noch 700 Euro. Der Bonus kann entweder monatlich über den Arbeitgeber oder im Jahresausgleich geltend gemacht werden, wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Website erklärt.
Was die Regierung plant
Genau dieses System soll nun eingeschränkt werden – und zwar gezielt. Laut EY Österreich, das die Eckpunkte des Doppelbudgets analysiert hat, soll der volle Familienbonus Plus künftig nur dann gewährt werden, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind. Konkret bedeutet das laut Kathofamilien.at: Ab dem dritten Geburtstag des Kindes ist ein Viertel des Bonus – also 500 Euro – für den zweiten Elternteil reserviert. Wer zuhause bleibt und nicht erwerbstätig ist, kann diesen Anteil nicht beanspruchen. Für Alleinerziehende gilt die Neuregelung laut SN.at nicht.
Wer verliert und warum das umstritten ist
Die Änderung trifft vor allem Familien, in denen ein Elternteil – überwiegend Mütter – in Teilzeit oder gar nicht erwerbstätig ist. Der Vorarlberger Familienverband kritisiert das scharf: „Familien mit einem Alleinverdiener verlieren nicht nur den fehlenden Progressionsausgleich – sie werden zusätzlich bestraft“, heißt es in einer Stellungnahme laut familie.or.at. Der Familienbonus Plus war 2019 explizit eingeführt worden, um die steuerliche Benachteiligung von Familien ohne Ehegattensplitting abzufedern. Die neue Koppelung an Doppelerwerbstätigkeit dreht diesen Gedanken teilweise um – und macht einen staatlichen Anreiz zur Entscheidung für häusliche Kinderbetreuung zur steuerlichen Strafe, so die Kritiker. Die Steuerberater-Kammer hatte zudem laut unserer früheren Berichterstattung bereits im Begutachtungsverfahren auf die erhöhte Komplexität der neuen Regelung hingewiesen.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Die Zahlen aus der parlamentarischen Anfrage zeigen, wie breit der Familienbonus Plus verankert ist: mehr als eine halbe Million Anträge, 1,27 Milliarden Euro Entlastungsvolumen. Eine Einschränkung dieses Instruments ist fiskalisch nachvollziehbar – der Staat spart, indem er den Bonus an Erwerbstätigkeit koppelt. Sozialpolitisch ist sie aber ein Eingriff in die Wahlfreiheit von Familien: Wer sich entscheidet, dass ein Elternteil zuhause bleibt – oft aus Überzeugung, manchmal aus Notwendigkeit –, wird künftig steuerlich schlechter gestellt. Ob das Ziel – mehr Erwerbstätigkeit bei Eltern – tatsächlich durch Steuersystemänderungen erreicht wird, ist empirisch umstritten. Für viele Familien fehlen nicht die Anreize, sondern die leistbaren Betreuungsplätze.
Credits: BKA Christopher Dunker
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