Ein Fall, der erschüttert: Ein erst 15 Jahre alter Schüler stand am Montag vor dem Landesgericht Korneuburg. Der schwere Vorwurf: Beteiligung an der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS), gefährliche Drohung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Der Jugendliche soll im Internet Propaganda für den IS verbreitet und sogar einen Wiener Politiker mit dem Tod bedroht haben, wie unter anderem oe24 berichtet. Vor Gericht zeigte sich der Teenager geständig.
Radikalisiert am Handy: Hunderte IS-Dateien gefunden
Wie konnte es so weit kommen? Die Radikalisierung des damals 14-Jährigen soll sich laut Staatsanwaltschaft über Monate hingezogen haben, von April bis Juli 2024. In dieser Zeit, so der Vorwurf, postete und teilte der Schüler auf verschiedenen Online-Plattformen IS-verherrlichende Inhalte. Laut Anklage wurde dabei auch „zum Schlachten von Ungläubigen aufgerufen“. Der Jugendliche habe aktiv den IS unterstützt und versucht, „weitere Brüder für den Jihad zu rekrutieren“. Auf seinem Handy wurde eine schockierende Menge an Material sichergestellt: 354 Videos und 147 Audiodateien mit radikalislamischem Inhalt. „Es wird hoffentlich etwas passieren“, soll er im Hinblick auf einen möglichen Anschlag geschrieben haben.
Morddrohung gegen Wiener SPÖ-Politiker
Besonders brisant: Am 5. Juli 2024 soll der Teenager auf Instagram eine Fotocollage veröffentlicht haben, die es in sich hatte. Hinterlegt mit einem IS-Kampfgesang (Nasheed), zeigte sie die Köpfe von drei Personen, darunter ein bekannter Wiener SPÖ-Politiker. Die Köpfe waren rot eingekreist, dazu war, wenn auch verpixelt, eine Faustfeuerwaffe zu erkennen. „Ich wusste nicht, wer das ist“, verteidigte sich der Angeklagte vor Gericht.
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem ein Hinweis aus Deutschland bei den österreichischen Behörden eingegangen war. Ende Juli 2024 klickten für den Schüler die Handschellen.
„Wollte cool sein“: Letzte Chance vom Richter
Im Gerichtssaal gab sich der 15-Jährige geläutert. „Ich war den ganzen Tag zuhause am Handy“, erklärte er und gab an, so „in diese Schiene geraten“ zu sein. Sein Motiv: „Ich wollte mich cool fühlen.“ Inzwischen habe er aber verstanden, „dass ich einen Fehler gemacht habe“. Sein Verteidiger betonte, der Jugendliche habe die Tragweite der Inhalte damals nicht richtig einordnen können.
Nach seiner Entlassung aus der U-Haft im August letzten Jahres wurden ihm strenge Weisungen erteilt. Er musste die Schule besuchen und an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Ein Gutachten bescheinigte ihm, dass keine „verfestigte“ IS-Radikalisierung vorliege.
Diese Umstände bewegten den Richter zu einem milden Urteil: Er gewährte eine Diversion, eine Art außergerichtlichen Tatausgleich. „Gerade noch möglich“ sei diese Entscheidung gewesen, so der Richter. Der 15-Jährige bekam eine Probezeit von zwei Jahren, muss die Bewährungshilfe weiter in Anspruch nehmen und die Deradikalisierungsmaßnahmen fortsetzen. Es sei eine „letzte Chance“, betonte der Richter, damit dem Jugendlichen „das Berufsleben nicht durch eine Vorstrafe verbaut wird“.
Credits: APA
Neueste Kommentare