Pilnacek-U-Ausschuss: Innenministerium gibt Logdaten heraus – Rufdaten bleiben unter Verschluss

Pilnacek-U-Ausschuss: Innenministerium gibt Logdaten heraus – Rufdaten bleiben unter Verschluss

Nach wochenlangem Widerstand liefert das Ressort das Aktivitätsprotokoll zum zentralen Ermittlungsakt – mit Bedenken und mit Grenzen.

Der Streit um die Akten

Im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Causa Pilnacek ist seit Wochen ein Streit zwischen dem Innenministerium und den Abgeordneten entbrannt. Im Zentrum: die Frage, wer im Ermittlungsakt rund um den Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek welche Änderungen vorgenommen hat. Die Grünen-Fraktionsführerin Nina Tomaselli hatte dem Ministerium öffentlich vorgeworfen, die Aufklärung zu verhindern und der Aktenlieferungspflicht nicht nachzukommen – wie oe24 berichtete.

Nun kommt Bewegung in die Sache. Das Innenministerium übermittelt dem Ausschuss ein Aktivitätsprotokoll, aus dem hervorgeht, welche Personen und Dienststellen den zentralen Akt der Landespolizeidirektion Niederösterreich sowie weitere relevante Akten eingesehen haben. Wie oe24 berichtet, werde daraus auch hervorgehen, wer welche Änderungen vorgenommen hat. Einzelne Dokumentenversionen sollen geliefert bzw. sukzessive nachgeliefert werden – das Ministerium spricht von einem „riesigen Arbeitsaufwand“.

Warum das Ministerium dennoch zögerte

Der Schritt kommt nicht ohne Vorbehalt. Das Innenministerium erklärt laut oe24, im Sinne einer „korrekten Zusammenarbeit“ mit dem U-Ausschuss zu handeln – hält aber fest, dass Logdaten nach dem Datenschutzgesetz „streng zweckgebunden“ seien und nur zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen oder in Strafverfahren genutzt werden dürfen, „nicht jedoch für parlamentarische Untersuchungszwecke“. Eine lückenlose Systemauswertung ohne konkrete Begründung stelle zudem einen unzulässigen Erkundungsbeweis dar.

Auffällig: Selbst ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger hatte sich für eine rechtssichere Übermittlung der Logdaten ausgesprochen – ein Zeichen dafür, wie groß der fraktionsübergreifende Druck geworden war.

Rufdaten: Weg gesperrt, Daten weg

Bei den ebenfalls angeforderten Rufdaten aus Diensttelefonen – also Verbindungsdaten von beteiligten Polizisten – zieht das Ministerium eine klare Linie: Diese werden nicht geliefert. Die Begründung ist doppelgleisig. Zum einen gebe es keine gesetzliche Grundlage für eine Zwangsmaßnahme im Rahmen eines U-Ausschusses. Zum anderen existieren die Daten schlichtweg nicht mehr: Netzbetreiber A1 speichere Verkehrsdaten maximal sechs Monate lang – der relevante Untersuchungszeitraum liege aber weit in der Vergangenheit.

Das Ministerium fügt hinzu, dass auch eine freiwillige Herausgabe ausscheide, da echte Freiwilligkeit im „arbeitsrechtlichen Machtgefälle zwischen Dienstgeber und Bediensteten faktisch nicht gegeben sein kann“. Zusätzlich untersage das Beamtendienstrecht Kontrollmaßnahmen bei der Sprachtelefonie von Bediensteten.

Was der Ausschuss aufklären soll

Der Pilnacek-U-Ausschuss wurde auf Verlangen der FPÖ eingesetzt und hat seit Oktober 2025 seine Arbeit aufgenommen, wie das österreichische Parlament in seiner Parlamentskorrespondenz dokumentiert. Im Fokus steht die Frage, ob es politische Einflussnahme auf die Ermittlungen nach dem Tod des ehemaligen Sektionschefs gegeben hat – darunter der Verdacht einer zu raschen Festlegung auf Suizid und möglicher Verhinderung einer Obduktion.

Zuletzt hatte ein IT-Techniker im Ausschuss ausgesagt, dass am Laptop Pilnaceks Spuren gelöscht und Daten abgezogen worden waren – Aussagen, die dem Verfahren neuen Zündstoff gegeben haben. Die nun gelieferten Logdaten könnten zeigen, wer wann im zentralen Polizeiakt aktiv war.


Quellen: oe24.at, Parlamentskorrespondenz des Österreichischen Parlaments (parlament.gv.at), ORF (orf.at)

Credits: APA

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