An der österreichischen Botschaft in London ist es zu gravierenden Unregelmäßigkeiten gekommen: Dutzende Reisedokumente wurden ausgestellt, obwohl eine zentrale Voraussetzung dafür gar nicht erfüllt war. Ermittlungen laufen bereits, viele Fragen sind aber noch offen.
79 Dokumente ohne gültige Staatsbürgerschaft
Wie Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage bekannt gab, wurden insgesamt 79 Reisedokumente rechtswidrig ausgestellt. Betroffen waren 39 Personen, denen allen dieselbe entscheidende Voraussetzung fehlte: die österreichische Staatsbürgerschaft. In der Anfragebeantwortung hält die Ministerin unmissverständlich fest: „Die Ausstellung war rechtswidrig, da die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft nicht erfüllt war.“ Die betroffenen Dokumente wurden laut Ministerium mittlerweile für ungültig erklärt und entzogen.
Ermittlungen laufen, Details bleiben unter Verschluss
Offen ist bislang, ob es sich bei allen 79 Dokumenten tatsächlich um reguläre Reisepässe handelte. Nähere Angaben dazu wollte das Außenministerium vorerst nicht machen. Grund dafür sind laufende Ermittlungen des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) – weitere Details könnten diese gefährden, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der APA.
Grüne fordern Aufklärung über Verwendung und Geldflüsse
Die zugrundeliegende parlamentarische Anfrage stammt von der außen- und europapolitischen Sprecherin der Grünen, Meri Disoski. Für sie sind mit den bisher bekannten Informationen längst nicht alle Fragen beantwortet. Sie stellt klar: „79 rechtswidrig ausgestellte Reisedokumente für 39 Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind keine Kleinigkeit.“ Aus ihrer Sicht muss vor allem geklärt werden, wer die Dokumente erhalten und wofür die Betroffenen sie tatsächlich verwendet haben – dabei gehe es um zentrale sicherheitspolitische Fragen. Ebenso ungeklärt sei bislang, ob für die Ausstellung der Dokumente Geld geflossen sein könnte.
Verdächtige Mitarbeiterin nicht mehr im Ministerium
Auch personelle Konsequenzen waren Teil der parlamentarischen Anfrage. Disoski wollte wissen, welche dienstrechtlichen Schritte gegenüber einer verdächtigen Mitarbeiterin der Botschaft gesetzt wurden. Die Antwort der Außenministerin fällt knapp aus: Die betroffene Person sei „nicht mehr im Personalstand des BMEIA“.
Ob und wann die laufenden BAK-Ermittlungen weitere Details ans Licht bringen, bleibt vorerst abzuwarten.
Credits: KI
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